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Auszubildener, keine Lohnsteuer -> Spritkosten?

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    Auszubildener, keine Lohnsteuer -> Spritkosten?

    Hallo,

    ich bin Azubi im 2. Lehrjahr verdiene 880€ Brutto und zahle deswegen noch keine Lohnsteuer. Ich muss 2x pro Woche zur Berufsschule und der Fahrweg ist relativ weit.
    Der Weg beträgt einmal hin 40km, also fahre ich 160km in der Woche zur Berufsschule.
    Das ist relativ teuer und ich wollte fragen ob es möglich ist da etwas mit einer Steuererklärung zu machen, so dass man da Geld wieder zurück bekommt ggf. später wenn ich richtiges Gehalt verdiene verrechnet werden kann?

    Vielen Dank im Vorraus!

    #2
    AW: Auszubildener, keine Lohnsteuer -> Spritkosten?

    Was kommt denn für ein zu versteuerndes Einkommen raus?

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      #3
      AW: Auszubildener, keine Lohnsteuer -> Spritkosten?

      Überschlägig kommt da sicher kein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte raus!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Auszubildener, keine Lohnsteuer -> Spritkosten?

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Was kommt denn für ein zu versteuerndes Einkommen raus?
        was ist damit genau gemeint? lohnsteuer zahle ich ja noch nicht.

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          #5
          AW: Auszubildener, keine Lohnsteuer -> Spritkosten?

          @ quadans

          Das Einkommen, vermindert um die Freibeträge nach § 32 Absatz 6 und um die sonstigen vom Einkommen abzuziehenden Beträge, ist das zu versteuernde Einkommen; dieses bildet die Bemessungsgrundlage für die tarifliche Einkommensteuer

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            #6
            AW: Auszubildener, keine Lohnsteuer -> Spritkosten?

            Zitat von quadans Beitrag anzeigen
            was ist damit genau gemeint?
            Wenn Du mit Elster die Steuerberechnung machst, wie hoch ist dann das zu versteuernde Einkommen?
            Zuletzt geändert von L. E. Fant; 29.01.2017, 01:30.

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              #7
              AW: Auszubildener, keine Lohnsteuer -> Spritkosten?

              Zitat von quadans Beitrag anzeigen
              Hallo,

              ........
              Das ist relativ teuer und ich wollte fragen ob es möglich ist da etwas mit einer Steuererklärung zu machen, so dass man da Geld wieder zurück bekommt ggf. später wenn ich richtiges Gehalt verdiene verrechnet werden kann?

              Vielen Dank im Vorraus!
              Hallo quadans,

              Kosten kann man immer nur in dem Jahr geltend machen wo sie anfallen, und wenn du keine Steuern bezahlt hast, kannst du auch nichts zurückbekommen -> das Finanzamt erstattet keine Kosten, nur gezahlte Steuern.

              Tschüß
              Zuletzt geändert von holzgoe; 29.01.2017, 02:03. Grund: Korrektur Rechtschreibung

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                #8
                AW: Auszubildener, keine Lohnsteuer -> Spritkosten?

                Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                Hallo quadans,

                Kosten kann man immer nur in dem Jahr geltend machen wo sie anfallen, und wenn du keine Steuern bezahlt hast, kannst du auch nichts zurückbekommen -> das Finanzamt erstattet keine Kosten, nur gezahlte Steuern.

                Tschüß
                und das mit dem jetztigen anrechnen der kosten und späteren verrechnen sobald ich lohnsteuer zahlen muss geht nicht? mein chef meinte das würde gehen

                Kommentar


                  #9
                  AW: Auszubildener, keine Lohnsteuer -> Spritkosten?

                  Zitat von quadans Beitrag anzeigen
                  und das mit dem jetztigen anrechnen der kosten und späteren verrechnen sobald ich lohnsteuer zahlen muss geht nicht?
                  Guck mal wie hoch das zu versteuernde Einkommen ist. Wenn's negativ ist dann geht's vielleicht.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Auszubildener, keine Lohnsteuer -> Spritkosten?

                    Guck mal wie hoch das zu versteuernde Einkommen ist. Wenn's negativ ist dann geht's vielleicht.
                    Bereits der Gesamtbetrag der Einkünfte müsste negativ sein, wie will er da bei 10.560 € brutto (880 € x 12 Monate) denn hinkommen?

                    160 km mit eigenem Pkw pro Unterrichtswoche zur Berufsschule bringen gerade mal 48 €, macht bei 40 Unterrichtswochen im Jahr 1.920 € Werbungskosten.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Auszubildener, keine Lohnsteuer -> Spritkosten?

                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Bereits der Gesamtbetrag der Einkünfte müsste negativ sein, wie will er da bei 10.560 € brutto (880 € x 12 Monate) denn hinkommen?

                      160 km mit eigenem Pkw pro Unterrichtswoche zur Berufsschule bringen gerade mal 48 €, macht bei 40 Unterrichtswochen im Jahr 1.920 € Werbungskosten.


                      Also sieht es schlecht aus?

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                        #12
                        AW: Auszubildener, keine Lohnsteuer -> Spritkosten?

                        Also sieht es schlecht aus?
                        Es ist nicht möglich, damit ins Minus zu kommen! Oder hast du weitere Werbungskosten von mehr als 8.640 €?
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Auszubildener, keine Lohnsteuer -> Spritkosten?

                          ich muss also mehr verlust als gewinn im monat machen damit ich irgendwas mit den steuern machen kann? also hol ich mir ein fahrzeug das mit 1000€ im monat kostet und kann das dann erst absetzen?

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                            #14
                            AW: Auszubildener, keine Lohnsteuer -> Spritkosten?

                            also hol ich mir ein fahrzeug das mit 1000€ im monat kostet und kann das dann erst absetzen?
                            Du bräuchtest ein Fahrzeug, dessen nachgewiesene Kosten über 1,65 €/km liegen würden. Solche Fahrzeuge gibt es zwar, du kannst sie dir aber nicht leisten.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              AW: Auszubildener, keine Lohnsteuer -> Spritkosten?

                              [QUOTE=quadans;222748]ich muss also mehr verlust als gewinn im monat machen damit ich irgendwas mit den steuern machen kann? also hol ich mir ein fahrzeug das mit 1000€ im monat kostet und kann das dann erst absetzen?

                              Welche Vorteile soll Ihnen das bringen???

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