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Elternunterhalt und Absetzbarkeit

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    Elternunterhalt und Absetzbarkeit

    Hallo,

    meine Mutter bezieht von der Anwaltskammer eine Art Sozialhilfe. Bei der Berechnung wurde aus nachfolgenden Gründen der Mietkostenbereich nicht berücksichtigt.
    Ich habe ein 2. Haus, das ich seit 10 Jahren daniere. Meine 86 Jahre alte Mutter darf dort kostenlos wohnen. Obwohl es den Geldwerten Vorteil gibt darf ich andersrum die entgangene Miete nicht als Verlust absetzen. Aber es fließt hier in beiden Fällen kein Geld. Sondern eine imaginär ausgerechnete Summe beim Geldwerten Vorteil. Ich kann auch die Sanierungskosten so nicht absetzen. Das Objekt ist meine Altersvorsorge. Auch mein anderes Haus in dem ich lebe. Auch hier kann ich nichts absetzen, weil ich alles selber mache.

    Das ärgert mich schon, denn wenn ich dann im Alter das Haus vermiete, muss ich ja auch die Mieteinnahmen auch versteuern, die Ausgaben, die ich all die Jahrzehnte dann hatte (Ca: 80000 auf beide Häuser) kann ich dem nicht entgegen rechnen.
    Wäre es denn rechtlich OK, wenn ich von meiner Mutter 300 Euro Miete verlange und Ihr dieses Geld im Anschluss als Unterhalt zurück bezahle? Unterhalt in Geldform kann ich ja absetzen und diese rechnet sich ja dann mit der Miete auf?

    Für Euer Interesse in jedem Fall vielen Dank im Vorhinein

    Ciao

    #2
    AW: Elternunterhalt und Absetzbarkeit

    Ja, das ist eine sehr gute Frage, für den Steuerberater

    Kommentar


      #3
      AW: Elternunterhalt und Absetzbarkeit

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Ja, das ist eine sehr gute Frage, für den Steuerberater
      Auf Steuerberater pfeif ich. Die können zwar mehr als ich machen aber nicht mehr. Ich war extra bei einem Steuerberater um einmal zu sehen, was der anders als ich macht.

      Antwort: nichts, rein gar nichts. Geld weg für das, was ich auch kann.
      Meine Frage genau diesbezüglich wurde beantwortet: So lange ich mit meinem 2. Haus keine Miete einnehme ist das mein Privatspaß. Auf mein Haus, in welchem ich lebe ist er nicht eingegangen.
      Nur: Ich kann den Kaminkehrer absetzen. Also das weiß schon mein 12 jähriger Sohn! Er will Kaminkehrer werden.

      Aber vielen Dank für Ihr Interesse.


      LG

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        #4
        AW: Elternunterhalt und Absetzbarkeit

        Das ärgert mich schon, denn wenn ich dann im Alter das Haus vermiete, muss ich ja auch die Mieteinnahmen auch versteuern, die Ausgaben, die ich all die Jahrzehnte dann hatte (Ca: 80000 auf beide Häuser) kann ich dem nicht entgegen rechnen.
        So absolut stimmt die Aussage ja nicht! Wenn es sich bei den Ausgaben um nachträgliche Herstellungskosten gehandelt hätte, erhöht sich die AfA, was zu einer Reduzierung des Überschusses führen würde.

        Und wenn du mit deiner Mutter keinen Mietvertrag mit einer Miete von mindestens 70% der ortsüblichen Miete vereinbarst, ist das sicher kein Problem dieses Forums.
        Das ist es im Übrigen auch dann nicht, denn mit der elektronischen Steuererklärung hat dein Beitrag nichts zu un!
        Zuletzt geändert von Charlie24; 01.02.2017, 00:11.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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