Hallo!
Ich befinde mich derzeit im Erststudium und wohne nicht mehr bei meinen Eltern. Diese erhalten daher für mich einen Ausbildungsfreibetrag. Ist es mir dennoch möglich, die Ausbildungskosten als vorweggenommene Werbungskosten (Verfahren beim BVerfG ist anhängig zu dem Thema) selbst geltend zu machen, oder sind diese Kosten bereits durch den Ausbildungsfreibetrag meiner Eltern "abgegolten"?
Wie sieht es weiterhin ab dem 25. Lebensjahr aus, d.h. wie wäre das Verhältnis der Geltendmachung von Ausbildungskosten meiner (unterhaltsverpflichteten) Eltern zur Geltendmachung als Werbungskosten durch mich? Beides möglich?
Vielen Dank im Voraus!
Ich befinde mich derzeit im Erststudium und wohne nicht mehr bei meinen Eltern. Diese erhalten daher für mich einen Ausbildungsfreibetrag. Ist es mir dennoch möglich, die Ausbildungskosten als vorweggenommene Werbungskosten (Verfahren beim BVerfG ist anhängig zu dem Thema) selbst geltend zu machen, oder sind diese Kosten bereits durch den Ausbildungsfreibetrag meiner Eltern "abgegolten"?
Wie sieht es weiterhin ab dem 25. Lebensjahr aus, d.h. wie wäre das Verhältnis der Geltendmachung von Ausbildungskosten meiner (unterhaltsverpflichteten) Eltern zur Geltendmachung als Werbungskosten durch mich? Beides möglich?
Vielen Dank im Voraus!
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