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Dienst Jubiläumszahlung Beamter

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    Dienst Jubiläumszahlung Beamter

    Hallo einen guten Tag, ich habe anlässlich meines 25- jährigen Dienstjubiläums eine Zahlung von 350 Euro erhalten. Diese Zahlung ist auch in der Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 10 verzeichnet. Unter Nummer 11 die abgezogene Lohnsteuer und unter Nummer 12 der Solizuschlag. Ich habe alles in das Elster Formular eingetragen und bin fast fertig. Das Problem ist, Elster zeigt mir an, dass ich Belege bzw. Unterlagen beifügen soll. Außer der Dankesurkunde habe ich aber weiter keine Unterlagen. Ich habe mir überlegt , dass ich vielleicht einen Vierzeiler schreibe und erkläre, dass es sich um eine Dienstjubiläumszahlung handelt. Die Frage die ich nun habe, reicht das als Nachweis aus?

    Grüße Bummi1

    #2
    AW: Dienst Jubiläumszahlung Beamter

    Hallo Bummi1,

    der Punkt Belege nachreichen wird wohl wegen anderer Eingabedaten sein, die 350,- Euro sind doch durch die LStB nachgewiesen.
    Vielleicht Hauptvordruck Handwerkerleistungen wäre eine denkbare Variante.

    Tschüß

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      #3
      AW: Dienst Jubiläumszahlung Beamter

      Hallo Holzgoe,vielen Dank für die Antwort, ja die 350 Euro sind in der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt ? Ich dachte, dass Finanzamt wollte generell Nachweise haben für die Zahlungen die unter Zeile 10 der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt sind ? Deshalb meine Frage dazu.
      Mir ist nicht ganz klar was du im Zusammenhang mit meiner Frage zu " Hauptvordruck Handwerkerleistung meinst "?

      Grüße Bummi1

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        #4
        AW: Dienst Jubiläumszahlung Beamter

        Hallo,

        weil du geschrieben hast Elster zeigt mir an, dass ich Belege oder Unterlagen beifügen soll und da habe ich ein Beispiel angeführt wo das Finanzamt Belege haben will nämlich bei Geltendmachung von Handwerkerleistungen im Hauptvordruck Seite 3, aber da kommt nur der gelbe Hinweis Belege bereitzuhalten bei Rückfragen.

        Aber ich weiß, du meinst die Eingabehilfe weist darauf hin, weil dort in die Zeilen 10 bis 12 auch solche Fälle reinkommen wie Abfindungen usw.

        Tschüß

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          #5
          AW: Dienst Jubiläumszahlung Beamter

          Zum Thema Belege kannst du dich hier (auf der Seite ganz nach unten scrollen!) schlau machen, da gibt es auch ein Merkblatt zum Download:

          https://www.elster.de/elfo_home.php
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Dienst Jubiläumszahlung Beamter

            Also unter den notwendig vorzulegenden Belegen habe ich meinen Sachverhalt speziell nicht wiedergefunden. Wenn ich bei Elster Formular aber auf die Lohnsteuerbescheinigung Zeile 10 klicke zeigt mir die Eingabehilfe gelb unterlegt folgendes an: Hinweis zu Belegen:Bei Eintragungen in diesem Feld sind Nachweise / Belege beim Finanzamt vorzulegen. Dies widerrum führt mich zu meiner Ausgangsfrage.
            Nachweise/ Belege habe ich nicht, nur meine Urkunde. Ich werde mal zu meiner Elstererklärung einen Vierzeiler dazulegen. Zur Not muss ich die Dankesurkunde kopieren.


            Grüße Bummi1

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              #7
              AW: Dienst Jubiläumszahlung Beamter

              Hallo Bummi1,

              ich denke du kannst die Bemerkung der Eingabehilfe außen vorlassen, bei 350 Euro fragt da niemand nach.
              Natürlich kannst du auch einen Vierzeiler verfassen, wenn du das möchtest.

              Tschüß

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                #8
                AW: Dienst Jubiläumszahlung Beamter

                Außerdem kannst Du davon ausgehen, dass der Bearbeiter auch ein Beamter ist und anhand Deines Alters und des glatten Betrags selbst darauf kommt, dass das nur das sein kann.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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