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Beschränkte Steuerpflicht - Rentner

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    Beschränkte Steuerpflicht - Rentner

    Hallo zusammen,

    Ich bin in dem Thema nicht ganz fit und hab eine Frage:

    Wir haben einen ehemaligen Mitarbeiter, der im November in Rente gegangen ist und Versorungsbezüge erhält (4300 Euro). Da er in Österreich lebt er auch dort Bezüge erhält, wurde ein Antrag auf beschränkte Lohnsteuer gestellt und genehmigt. Im November und Dezember wurde keine Steuer einbehalten. Jetzt fragt er uns, warum wir die Rente nicht in Deutschland versteuern würden????
    Ich dachte, wenn wir diese beschränkte Lohnsteuerbescheinigung erhalten, wäre hier nichts abzuführen, sondern zusammen in Österreich?

    Bin ich jetzt verwirrt oder ???? Kennt sich jemand hier mit dem Thema aus?

    Liebe Grüße
    Anna

    #2
    AW: Beschränkte Steuerpflicht - Rentner

    Die Frage hat nun wirklich überhaupt nichts mit der elektronischen Steuererklärung -Elster- zu tun, um die es in diesem Anwenderforum geht!

    Frag einen Steuerberater oder mach dich mit dem Doppelbesteuerungsabkommen vertraut! In Artikel 18 stehen die Regelungen zu Ruhegehältern.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Beschränkte Steuerpflicht - Rentner

      Danke für den Hinweis Carlie 24 aber in dem Forum steht:
      Erfahrungsaustausch und Hilfestellung zu allem was nicht in die anderen Foren passt!

      Weiterhin hat das am Ende schon damit zu tun, den dementsprechend würde ja die Lohnsteuerbescheinigung erstellt.

      Viele Grüße
      Anna

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        #4
        AW: Beschränkte Steuerpflicht - Rentner

        Zitat von Cyclejabu Beitrag anzeigen
        Danke für den Hinweis Carlie 24 aber in dem Forum steht:
        Erfahrungsaustausch und Hilfestellung zu allem was nicht in die anderen Foren passt!
        Das ist aber nur die UNTERüberschrift. Die Hauptüberschrift lautet Elster, also elektronische Steuererklärung. Du kommst ja auch nicht auf die Idee in einem Obst und-Gemüseforum Deine Frage zu stellen, nur weil das Unterforum die Überschrift hat "Allgemeines, Erfahrungsaustausch und Hilfestellung zu allem was nicht in die anderen Foren passt!".

        Zunächst solltest Du Dir mal klar werden, und dafür sind der Steuerberater oder Dein Finanzamt im Rahmen einer Anrufungsauskunft nach § 42e EStG die sinnvollsten Ansprechpartner, was Dein Ex-Mitarbeiter nun überhaupt meint. Auf der einen Seite sprichst Du von Versorgungsbezügen, auf der anderen Seite von einer Rente. Meinst Du damit das Gleiche oder hat er neben den Versorgungsbezügen noch eine Rente z.B. von der Deutschen Rentenversicherung ?
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          AW: Beschränkte Steuerpflicht - Rentner

          Zitat von Cyclejabu Beitrag anzeigen
          Weiterhin hat das am Ende schon damit zu tun, den dementsprechend würde ja die Lohnsteuerbescheinigung erstellt.
          Und per Elster übermittelt. Nun ist hier ein Anwenderforum für Elster. So ungefähr, wie es Briefmarkenforen gibt. Trotzdem hättest du die Frage wohl kaum in einem Philatelieforum gestellt, wenn Lohnsteuerbescheinigungen noch per Post geschickt würden, unabhängig wie schön die Briefmarke auf dem Umschlag gewesen wäre.

          Ansonsten: Beschränkte Steuerpflicht heißt, dass nur das deutsche Einkommen steuerpflichtig ist. Es wurde ein Antrag auf deutsche Steuerpflicht genehmigt, in der Art und Weise, dass kein Lohnsteuerabzug erfolgen soll, oder wurden vielmehr Lohnsteuerabzugsmerkmale mitgeteilt, was regelmäßig die 1 wäre? Denn irgendwie wird der deutsche Staat ja schon irgendwie Steuer auf die deutschen Einkünfte des Steuerpflichtigen haben wollen. §50 EStG sagt, dass mit dem Lohnsteuerabzug bei einem beschränkt Steuerpflichtigen die Einkommensteuer auf nichtselbständige Einkünfte abgegolten ist. Wäre das nicht etwas sinnlos, wenn auf bei beschränkt Steuerpflichtigen gar kein Lohnsteuerabzug stattfinden wurde.

          Die Verwunderung des Ex-Mitarbeiters kann ich somit teilen. Ihr solltet dringend jemand fragen, der sich mit dem Thema auskennt.

          Was das von charlie24 ins Spiel gebrachte DBA mit dem Thema zu tun haben soll, ist mir reichlich unklar. Sei's drum.

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