Da ich in 2016 mit meinem Entgelt über der Beitragsbemessungsgrenze lag, habe ich die Anteile für die Krankenversicherung (Arbeitgeberanteil + Arbeitnehmeranteil + Zusatzbeitrag) und die Anteile für die Pflegeversicherung (AG + AN) als freiwillig Versicherte komplett selber an die Krankenkasse überwiesen. Diese beiden Anteile habe ich in der Anlage Vorsorgeaufwand in die Zeilen 17 und 19 eingetragen. Ist das richtig? Was ich auch durch Studium im Internet nicht richtig verstanden habe ist, muss ich auch in Zeile 18 etwas eintragen und in welcher Höhe?
Vielleicht könnt ihr mir helfen.
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