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Unterhalt für Kind bei getrennten Ehepartner lebend

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    Unterhalt für Kind bei getrennten Ehepartner lebend

    Hallo,
    ich bin seit dem 1.1.16 von meinem Ehepartner getrennt, Scheidung ist noch nicht vollzogen. Unser gemeinsamer Sohn lebt bei Ihm. Ich zahle seit dem monatlich Unterhalt für meinen Sohn. Kann ich diesen Unterhalt steuerlich absetzen? Ich veranlage allein (getrennt).

    #2
    AW: Unterhalt für Kind bei getrennten Ehepartner lebend

    Du kriegst das halbe Kindergeld, und wenns günstiger ist dann stattdessen den halben Kinderfreibetrag.

    Zitat von Sunnyshine77 Beitrag anzeigen
    Ich veranlage
    Das Finanzamt veranlagt.

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      #3
      AW: Unterhalt für Kind bei getrennten Ehepartner lebend

      Der halbe Kindergeldbetrag wurde bei der Unterhalshöhe berücksichtigt.sorry ich bin da völlig doof, habe noch nie eine Steuerklärung gemacht. Gebe ich jetzt nur den Kindergeldbetrag ein? Wird der Unterhalt den ich zahle also nicht berücksichtigt? Habe ich das richtig verstanden.

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        #4
        AW: Unterhalt für Kind bei getrennten Ehepartner lebend

        Du füllst ganz normal die Anlage Kind aus und berücksichtigst dabei Deinen KindergeldANSPRUCH, d.h. das halbe Kindergeld. Die Unterhaltszahlungen werden berücksichtigt, die sind pauschal mit dem Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag abgegolten, d.h. die tatsächliche Unterhaltshöhe interessiert Niemand.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Unterhalt für Kind bei getrennten Ehepartner lebend

          Vielen Dank,jetzt hab ich es verstanden.

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