AW: Anlage KAP
Durch die Einführung der Abgeltungssteuer ist vereinfacht gesagt auch die Anlage KAP entbehrlich, wenn für die erzielten Kapitalertäge die Steuer in der Form der Abgeltungssteuer abgeführt wurde. Im Regelfall ist die Anlage KAP nur noch für die Günstigerprüfung interessant. Hier wird dann geprüft, ob der persönliche Steuersatz unter dem Steuersatz der Abgeltungssteuer liegt und deshalb ein Teil der Abgeltungssteuer zurückerstattet werden kann. Die Abgabe der Anlage KAP zur Durchführung der Günstigerprüfung ist freiwillig.
Durch die Einführung der Abgeltungssteuer ist vereinfacht gesagt auch die Anlage KAP entbehrlich, wenn für die erzielten Kapitalertäge die Steuer in der Form der Abgeltungssteuer abgeführt wurde. Im Regelfall ist die Anlage KAP nur noch für die Günstigerprüfung interessant. Hier wird dann geprüft, ob der persönliche Steuersatz unter dem Steuersatz der Abgeltungssteuer liegt und deshalb ein Teil der Abgeltungssteuer zurückerstattet werden kann. Die Abgabe der Anlage KAP zur Durchführung der Günstigerprüfung ist freiwillig.
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