Hallo liebe User,
folgender Sachverhalt:
Im Oktober 2016 ist meine Arbeitgeber umgezogen. Für die neue, längere Fahrt zwischen Arbeitsort und Wohnung stellt mein Arbeitgeber ein Jobticket zur Verfügung. Der geldwerte Vorteil wurde versteuert. Die Summe in der Lohnsteuerbescheinigung ist aber für das ganze Steuerjahr 2016 und nicht nur für die drei Monate.
Meine Frage, kann ich die Summe unter Zeile 18 nur anteilmäßig in der Steuererklärung angeben? Mir entsteht ja ein Nachteil. Denn von Januar bis September bin noch eine kürzere Strecke gefahren und ohne Jobticket.
Ich hoffe Ihr konntet meine Frage verstehen;-)
Vielen Dank für Eure Hilfe.
folgender Sachverhalt:
Im Oktober 2016 ist meine Arbeitgeber umgezogen. Für die neue, längere Fahrt zwischen Arbeitsort und Wohnung stellt mein Arbeitgeber ein Jobticket zur Verfügung. Der geldwerte Vorteil wurde versteuert. Die Summe in der Lohnsteuerbescheinigung ist aber für das ganze Steuerjahr 2016 und nicht nur für die drei Monate.
Meine Frage, kann ich die Summe unter Zeile 18 nur anteilmäßig in der Steuererklärung angeben? Mir entsteht ja ein Nachteil. Denn von Januar bis September bin noch eine kürzere Strecke gefahren und ohne Jobticket.
Ich hoffe Ihr konntet meine Frage verstehen;-)
Vielen Dank für Eure Hilfe.
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