Hallo, liebe Forenmitglieder! Ich bin dabei meine (erste) Steuererklärung für das Jahr 2016 abzugeben und möchte möglichst detaillierte Eingaben in der Steuererklärung machen. Ich habe In der Zeit von 2014 bis 2016 eine Fortbildung (Zweitstudium, Master) absolviert. Ist in der Steuererklärung für das Jahr 2016 als Zeitraum die gesamte Dauer des Studiums anzugeben oder nur der Zeitraum des betreffenden Jahres (z.B. Jan 16 - März 16)?
Eine zweite Frage habe ich zum Erststudium! Im Jahr 2013 habe ich noch meinen Bachelor gemacht. Bilanz sei: Einnahmen iHv EUR 0,00, Sonderausgaben ca. EUR 500,00 sowie Werbungskosten(pauschale) EUR 1000. Mit dem Antrag auf gesonderte Verlustfeststellung könnte ich ja die Werbungskosten als Verlust vortragen.
Was geschieht aber mit den Sonderausgaben, wenn diese weder mit dem Einkommen verrechnet noch als Verlust vorgetragen werden können?
Vielen Dank an alle und freundliche Grüße
Eine zweite Frage habe ich zum Erststudium! Im Jahr 2013 habe ich noch meinen Bachelor gemacht. Bilanz sei: Einnahmen iHv EUR 0,00, Sonderausgaben ca. EUR 500,00 sowie Werbungskosten(pauschale) EUR 1000. Mit dem Antrag auf gesonderte Verlustfeststellung könnte ich ja die Werbungskosten als Verlust vortragen.
Was geschieht aber mit den Sonderausgaben, wenn diese weder mit dem Einkommen verrechnet noch als Verlust vorgetragen werden können?
Vielen Dank an alle und freundliche Grüße
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