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Erste Steuererklärung-Viele Fragen

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    #16
    AW: Erste Steuererklärung-Viele Fragen

    Hallo holzgloe.

    Ich kenne mich noch nicht so mit dem ganzen Steuerkram aus, aber mein Kollege hat erste Variante von Elster gewählt, die kostenlose Basisversion.
    Er macht seine Steuererklärung mit einem externen Programm und schickt diese nach vorheriger Zertifizierung an das FA.

    Ich habe mir jetzt das Programm Steuertipps besorgt, mit dem versuche ich meine Steuererklärung fertig zu stellen. Aus dem Programm heraus schicke ich diese über ELSTER zum FA, nachdem ich mich vorher registriert habe und einen entsprechenden Zertifikationsschlüssel erhalten habe.
    So soll es dann von Jahr zu Jahr weiter gehen, hoffe ich zumindestens.

    Tschüss herby

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      #17
      AW: Erste Steuererklärung-Viele Fragen

      Ich habe mir jetzt das Programm Steuertipps besorgt ...
      Der Vorteil kommerzieller Programme ist, dass man zusätzliche Steuertipps bekommt, der Nachteil, dass man jährlich etwas Geld für das Update auf das neue Jahr zahlen muss.
      Ohne Update kann man das neue Jahr nicht anlegen und die Datenübernahme aus dem Vorjahr geht dann natürlich auch nicht.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        AW: Erste Steuererklärung-Viele Fragen

        Zitat von herby1410 Beitrag anzeigen
        Hallo holzgloe.

        Aus dem Programm heraus schicke ich diese über ELSTER zum FA, nachdem ich mich vorher registriert habe und einen entsprechenden Zertifikationsschlüssel erhalten habe.
        So soll es dann von Jahr zu Jahr weiter gehen, hoffe ich zumindestens.

        Tschüss herby
        Hallo herby1410,

        am besten du machst als erstes von deinem Zertifikat eine Sicherungskopie, dann bleibt es dir erhalten auch bei Festplattencrash und anderen Dingen. Rechtzeitig vor Ablauf der 3 Jahre verlängern und du kannst problemlos deine Steuererklärungen verschicken.

        Tschüß

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          #19
          AW: Erste Steuererklärung-Viele Fragen

          Lohnt sich definitiv!

          Du hast für Deine Steuererklärung noch bis zum 31.05. Zeit, dann läuft die Frist aus.
          Für jedes Jahr sind die folgenden Formulare auszufüllen:

          * Einkommensteuer-Mantelbogen – ESt 1A
          • Anlage AV – Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach § 10a EStG
          • Anlage Vorsorgeaufwand – Angaben zu Vorsorgeaufwendungen
          • Anlage N – Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

          Erhalten Sie als Student oder im Rahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z.B. Meisterkurs) BaföG, müssen Sie die erhaltenen BaföG-Zahlungen in Ihrer Steuererklärung nicht als steuerpflichtige Einnahme erfassen. Denn beim BaföG (= Bundesausbildungs-Förderungsgesetz) handelt es sich um steuerfreie Zahlungen nach § 3 Nr. 11 EStG.


          Zitat von Roman89 Beitrag anzeigen
          Hallo liebe Mitglieder,
          ich möchte meine Steuererklärungen rückwirkend bis einschließlich 2013 abgeben, habe jedoch zuvor noch nie eine eingereicht.
          Ich habe mich bereits bei ElsterOnline registriert und kann mich auch anmelden.
          Da es sehr viele Auswahlmöglichkeiten gibt, bin ich mir nicht sicher, welche Formulare für mich die Richtigen sind.
          Ich vermute, dass ich diese Fomulare ,,,Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A),,, für das jeweilige Jahr ausfüllen muss.

          Zu mir:
          Ich war 2013 bereits in einer Ausbildung (Zerspanungsmechaniker). Eine Ausbildungsvergütung gab es auch ca. 700€-2013, 850€-2014, 930€-2015 (halbes Jahr) Netto.
          Nach der Ausbildung wurde ich direkt übernommen und arbeitete in diesem Betrieb bis ca. 07.2016. Mein Gehalt betrug ca. 1700€ (+-200€ wegen Überstunden) Netto.
          Während der Ausbildung habe ich einige Versicherungen abgeschlossen Unfall, VwL, Haftpflicht usw. Außerdem gab es Ausgaben für Berufskleidung und
          Notebook, hauptsächlich für die Schule (Belege vorhanden). Zum Ausbildungsort/Arbeitsort fuhr ich mit meinem eigenen Kfz 23km (ein Weg).
          Seit dem 08.2016 bin ich Student an einer Technikerschule und erhalte Bafög ca. 700€. Ich kaufe mir neue Hartware für Notebook+Zubehör für schulische Zwecke.
          Zur Schule fahre ich nun 21 km (ein Weg).

          Nun meine Fragen:
          Lohnt es sich überhaupt eine Steuererklärung für die Jahre einzureichen ? (Oberen Ausgaben+Pauschalbeträge+Fahrtkosten ?)
          Muss ich noch irgenwelche Formulare ausfüllen oder eventuell eine rückwirkende Steuererklärung beantragen ?


          Liebe Grüße und Dankeschön

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            #20
            AW: Erste Steuererklärung-Viele Fragen

            Hallo Christine0260,

            Roman89 war am 06.02.2017 das letzte mal hier im Forum aktiv und hat auch schon 10 Minuten nach seiner Frage eine konkrete Antwort bekommen -> dein Tipp kommt also für Ihn etwas zu spät.

            Tschüß

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              #21
              AW: Erste Steuererklärung-Viele Fragen

              dein Tipp kommt also für Ihn etwas zu spät
              Davon abgesehen, braucht nicht jedermann die Anlage AV, die ist nämlich nur für Angaben zu sog. Riesterverträgen notwendig.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #22
                AW: Erste Steuererklärung-Viele Fragen

                Hallo,

                ähnlicher Sachverhalt wie der Ausgangspost.

                Muss, wenn die Steuererklärung für 2013 dieses Jahr abgegeben wird, auch für die Jahre '14 und '15 die Abgabe erfolgen, wenn ich erst für das Steuerjahr 2016 zur Abgabe verpflichtet bin (Aufgrund von Lohnersatzleistungen, in '13, '14, '15 Steuerklasse 1, somit keine Pflicht zur Abgabe).

                Ich würde die Erklärung für 2013 gerne machen, da da eine geringfügige Erstattung heraus kommt, '14 '15 würde ich mir gerne ersparen, da dort eine geringe Nachzahlung heraus kommt...

                Kann mir da jemand weiterhelfen?

                Freundliche Grüße

                S.

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                  #23
                  AW: Erste Steuererklärung-Viele Fragen

                  Hallo Steuermann300,

                  also du musst nicht für 2014 und 2015 abgeben, wenn kein Pflichtveranlagungsgrund vorliegt und wenn du nur Einkünfte aus Steuerklasse I hast und keine Freibeträge für Werbungskosten vorab beantragt hast gibst du 2013 ab und dann 2016 wenn du möchtest.

                  Wenn du mit der kostenlosen Software Elsterformular arbeitest, kannst du dann auch bei 2016 die Datenübernahmefunktion der 2013 Erklärung nutzen.

                  Tschüß

                  Kommentar


                    #24
                    AW: Erste Steuererklärung-Viele Fragen

                    Alles klar,

                    vielen Dank.

                    Kommentar


                      #25
                      AW: Erste Steuererklärung-Viele Fragen

                      Hallo,

                      Zitat: Aufgrund von Lohnersatzleistungen, in '13, '14, '15 Steuerklasse 1, somit keine Pflicht zur Abgabe).

                      Für 2013,14,15, besteht sehr wohl eine Pflicht zur Abgabe. Stichwort -Lohnersatzleistungen -
                      Gruß FIGUL

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                        #26
                        AW: Erste Steuererklärung-Viele Fragen

                        Hallo FIGUL,

                        ich hab ihn so verstanden ->wenn ich erst für das Steuerjahr 2016 zur Abgabe verpflichtet bin (Aufgrund von Lohnersatzleistungen, in '13, '14, '15 Steuerklasse 1, somit keine Pflicht zur Abgabe).

                        Also in 2013 bis 2015 nur Steuerklasse I und nur in 2016 Lohnersatzleistungen.

                        Tschüß

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                          #27
                          AW: Erste Steuererklärung-Viele Fragen

                          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                          Hallo FIGUL,

                          ich hab ihn so verstanden ->wenn ich erst für das Steuerjahr 2016 zur Abgabe verpflichtet bin (Aufgrund von Lohnersatzleistungen, in '13, '14, '15 Steuerklasse 1, somit keine Pflicht zur Abgabe).

                          Also in 2013 bis 2015 nur Steuerklasse I und nur in 2016 Lohnersatzleistungen.

                          Tschüß
                          Hallo,
                          @holzgoe

                          Da er die Lohnersatzleistungen in Klammern mit den Jahren 13,14,15 verbindet, habe ich es anders interpretiert.
                          Vielleicht äußert sich der TE nochmals dazu oder zieht einfach die richtigen Schlüsse aus den gegebenen Antworten

                          Gruß FIGUL
                          Gruß FIGUL

                          Kommentar


                            #28
                            AW: Erste Steuererklärung-Viele Fragen

                            Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                            Hallo,
                            @holzgoe

                            .............
                            Vielleicht äußert sich der TE nochmals dazu oder zieht einfach die richtigen Schlüsse aus den gegebenen Antworten

                            Gruß FIGUL
                            Hallo,
                            alles klar,
                            hoffen wir zumindest auf den zweiten Teil.

                            Tschüß

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Erste Steuererklärung-Viele Fragen

                              Hallo nochmal,

                              erste Interpretation war schon richtig.

                              Das erste mal wurde 2016 eine Lohnersatzleistung bezogen, somit ist die Abgabe für '13 '14 '15 freiwillig und für '16 Pflicht.

                              Nochmal danke für die Hilfe.

                              Kommentar


                                #30
                                AW: Erste Steuererklärung-Viele Fragen

                                Hallo Max15,

                                Werbung ist hier nicht erwünscht !

                                Tschüß

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