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Naja, in Bayern arbeitet die Finanzverwaltung jedenfalls mit Großrechnern, an die die Erklärungsdaten einmal täglich übermittelt, gerechnet und die Ergebnisse an die Finanzämter zurückgespielt werden. Natürlich - das Berechnungsmodul in der Finanzamtssoftware scheint mit demjenigen von ElsterFormular identisch zu sein.
die Finanzverwaltung stellt die kostenlose Software Elsterformular zur Verfügung.
Aber niemand im Finanzamt bearbeitet Steuererklärungen der Steuerpflichtigen über Elsterformular.
Durchaus steht die Software zur Verfügung, um bei Fragen und Problemen der Steuerpflichtigen eventuelle Hilfestellung zu geben.
Auch Elsterformular setzt auf das ERIC-Modul die Schnittstelle auf, wie jedes andere Programm das von Steuerberatern oder Einzelpersonen verwendet wird.
wie kommst du darauf, dass die Finanzverwaltung mit Elster arbeitet ?
Die elektronische Übermittlung ist mit jedem beliebigen Programm einer Wahl kostenlos oder kostenpflichtig gleich.
Mit ELSTER arbeitet eigentlich niemand -> das heißt nichts anderes als ELektronischeSTeuerERklärung.
Der Bearbeiter hat mit der elektronischen Übermittlung genau nichts zu tun.
Tschüß
Gut, dann korrigiere ich mich und sage, die Finanzverwaltung arbeitet mit ElsterFormular und wenn Du Deine Erklärung mit ElsterFormular übermittelst, kommt es zu keinen technischen Schwierigkeiten aufgrund irgendeiner Schnittstelle, da nicht jedes Steuerprogramm mit jedem anderen Programm kompatibel ist.
Woher ich das weiß? Genügend Kollegen beim Finanzamt, schon selber beim Finanzamt vor Ort gewesen und gesehen - solltest Du andere Informationen haben, ich lerne gerne dazu
EDIT: Oder ElsterOnline, wie auch immer Du es nennen magst.
Es ist auch grundsätzlich nicht verkehrt Elster zu benutzen, da die Finanzverwaltung auch mit Elster arbeitet und somit bei einer elektronischen Übermittlung das Einspielen der Daten wesentlich einfacher ist.
Der geneigte Finanzbeamte verliert also schonmal nicht daran seine Nerven im Vorfeld und wird euch tendenziell weniger streichen, falls es was in Eurer Erklärung zu streichen gibt
Hallo zusammen.
Ich bin neu im Forum und eigentlich auch neu im Erstellen einer Einkommensteuererklärung. Vor langer Zeit habe ich mal die ein oder andere Steuererklärung erstellt.
Wie gehe ich überhaupt vor?
Sollte man die Steuererklärung mit einem Steuerprogramm erstellen und dann mit Elster an FA schicken?
Oder die StE in Elster erstellen und dann online abschicken? Oder ausdrucken und in Papierform abgeben?
Welche Registratur sollte man als Laie bei Elster wählen? Auch bezogen auf Sicherheit.
Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.
Denkt bei den Antworten daran, jeder ist mal so wie ich angefangen.
Hallo liebe MG,
auch ich bin neu seit 2 Tagen.
Ich blicke noch nicht, we ich(m)eine Frage/Thema einstellen kann .
Deshalb über desen Umweg :
Seit mehr als 20 Jahren machte ich meine ESE in Papierform, nun muß ich als Freiberufler laut FA sie online machen .
Soweit ist alles erledigt( anlage S, anlage Vorsorge ect.), nur weiß ich nicht, wo ich meine Ausgaben ,d.h. :
KM-Pauschale-Porto-Büroartikel u.ä. reinstellen/auflisten kann .
EÜR muß ich i.d.R. nicht machen, da unter 17.500/Jahr. Habe sie aber meist formlos gemacht und dort meine Ausgaben aufgelistet .
Da ich mir keinen Steuerberater leisten kann, hoffe ich auf Hilfe durch euch .
Danke .
Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A)
Damit liegst du sicher nicht falsch!
Falls du einen PC mit Windows-Betriebssystem hast, würde ich dir allerdings ElsterFormular empfehlen.
Das ist komfortabler als das ElsterOnline-Portal und für Anfänger auch etwas einfacher.
Hallo liebe Mitglieder,
ich möchte meine Steuererklärungen rückwirkend bis einschließlich 2013 abgeben, habe jedoch zuvor noch nie eine eingereicht.
Ich habe mich bereits bei ElsterOnline registriert und kann mich auch anmelden.
Da es sehr viele Auswahlmöglichkeiten gibt, bin ich mir nicht sicher, welche Formulare für mich die Richtigen sind.
Ich vermute, dass ich diese Fomulare ,,,Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A),,, für das jeweilige Jahr ausfüllen muss.
Zu mir:
Ich war 2013 bereits in einer Ausbildung (Zerspanungsmechaniker). Eine Ausbildungsvergütung gab es auch ca. 700€-2013, 850€-2014, 930€-2015 (halbes Jahr) Netto.
Nach der Ausbildung wurde ich direkt übernommen und arbeitete in diesem Betrieb bis ca. 07.2016. Mein Gehalt betrug ca. 1700€ (+-200€ wegen Überstunden) Netto.
Während der Ausbildung habe ich einige Versicherungen abgeschlossen Unfall, VwL, Haftpflicht usw. Außerdem gab es Ausgaben für Berufskleidung und
Notebook, hauptsächlich für die Schule (Belege vorhanden). Zum Ausbildungsort/Arbeitsort fuhr ich mit meinem eigenen Kfz 23km (ein Weg).
Seit dem 08.2016 bin ich Student an einer Technikerschule und erhalte Bafög ca. 700€. Ich kaufe mir neue Hartware für Notebook+Zubehör für schulische Zwecke.
Zur Schule fahre ich nun 21 km (ein Weg).
Nun meine Fragen:
Lohnt es sich überhaupt eine Steuererklärung für die Jahre einzureichen ? (Oberen Ausgaben+Pauschalbeträge+Fahrtkosten ?)
Muss ich noch irgenwelche Formulare ausfüllen oder eventuell eine rückwirkende Steuererklärung beantragen ?
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