AW: Erste Steuererklärung-Viele Fragen
Hallo Max15,
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Tschüß
Erste Steuererklärung-Viele Fragen
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AW: Erste Steuererklärung-Viele Fragen
Hallo nochmal,
erste Interpretation war schon richtig.
Das erste mal wurde 2016 eine Lohnersatzleistung bezogen, somit ist die Abgabe für '13 '14 '15 freiwillig und für '16 Pflicht.
Nochmal danke für die Hilfe.
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AW: Erste Steuererklärung-Viele Fragen
Hallo,Zitat von FIGUL Beitrag anzeigenHallo,
@holzgoe
.............
Vielleicht äußert sich der TE nochmals dazu oder zieht einfach die richtigen Schlüsse aus den gegebenen Antworten
Gruß FIGUL
alles klar,
hoffen wir zumindest auf den zweiten Teil.
Tschüß
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AW: Erste Steuererklärung-Viele Fragen
Hallo,Zitat von holzgoe Beitrag anzeigenHallo FIGUL,
ich hab ihn so verstanden ->wenn ich erst für das Steuerjahr 2016 zur Abgabe verpflichtet bin (Aufgrund von Lohnersatzleistungen, in '13, '14, '15 Steuerklasse 1, somit keine Pflicht zur Abgabe).
Also in 2013 bis 2015 nur Steuerklasse I und nur in 2016 Lohnersatzleistungen.
Tschüß
@holzgoe
Da er die Lohnersatzleistungen in Klammern mit den Jahren 13,14,15 verbindet, habe ich es anders interpretiert.
Vielleicht äußert sich der TE nochmals dazu oder zieht einfach die richtigen Schlüsse aus den gegebenen Antworten
Gruß FIGUL
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AW: Erste Steuererklärung-Viele Fragen
Hallo FIGUL,
ich hab ihn so verstanden ->wenn ich erst für das Steuerjahr 2016 zur Abgabe verpflichtet bin (Aufgrund von Lohnersatzleistungen, in '13, '14, '15 Steuerklasse 1, somit keine Pflicht zur Abgabe).
Also in 2013 bis 2015 nur Steuerklasse I und nur in 2016 Lohnersatzleistungen.
Tschüß
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AW: Erste Steuererklärung-Viele Fragen
Hallo,
Zitat: Aufgrund von Lohnersatzleistungen, in '13, '14, '15 Steuerklasse 1, somit keine Pflicht zur Abgabe).
Für 2013,14,15, besteht sehr wohl eine Pflicht zur Abgabe. Stichwort -Lohnersatzleistungen -
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Alles klar,
vielen Dank.
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Hallo Steuermann300,
also du musst nicht für 2014 und 2015 abgeben, wenn kein Pflichtveranlagungsgrund vorliegt und wenn du nur Einkünfte aus Steuerklasse I hast und keine Freibeträge für Werbungskosten vorab beantragt hast gibst du 2013 ab und dann 2016 wenn du möchtest.
Wenn du mit der kostenlosen Software Elsterformular arbeitest, kannst du dann auch bei 2016 die Datenübernahmefunktion der 2013 Erklärung nutzen.
Tschüß
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AW: Erste Steuererklärung-Viele Fragen
Hallo,
ähnlicher Sachverhalt wie der Ausgangspost.
Muss, wenn die Steuererklärung für 2013 dieses Jahr abgegeben wird, auch für die Jahre '14 und '15 die Abgabe erfolgen, wenn ich erst für das Steuerjahr 2016 zur Abgabe verpflichtet bin (Aufgrund von Lohnersatzleistungen, in '13, '14, '15 Steuerklasse 1, somit keine Pflicht zur Abgabe).
Ich würde die Erklärung für 2013 gerne machen, da da eine geringfügige Erstattung heraus kommt, '14 '15 würde ich mir gerne ersparen, da dort eine geringe Nachzahlung heraus kommt...
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Freundliche Grüße
S.
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Davon abgesehen, braucht nicht jedermann die Anlage AV, die ist nämlich nur für Angaben zu sog. Riesterverträgen notwendig.dein Tipp kommt also für Ihn etwas zu spät
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Hallo Christine0260,
Roman89 war am 06.02.2017 das letzte mal hier im Forum aktiv und hat auch schon 10 Minuten nach seiner Frage eine konkrete Antwort bekommen -> dein Tipp kommt also für Ihn etwas zu spät.
Tschüß
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Lohnt sich definitiv!
Du hast für Deine Steuererklärung noch bis zum 31.05. Zeit, dann läuft die Frist aus.
Für jedes Jahr sind die folgenden Formulare auszufüllen:
* Einkommensteuer-Mantelbogen – ESt 1A
• Anlage AV – Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach § 10a EStG
• Anlage Vorsorgeaufwand – Angaben zu Vorsorgeaufwendungen
• Anlage N – Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Erhalten Sie als Student oder im Rahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z.B. Meisterkurs) BaföG, müssen Sie die erhaltenen BaföG-Zahlungen in Ihrer Steuererklärung nicht als steuerpflichtige Einnahme erfassen. Denn beim BaföG (= Bundesausbildungs-Förderungsgesetz) handelt es sich um steuerfreie Zahlungen nach § 3 Nr. 11 EStG.
Zitat von Roman89 Beitrag anzeigenHallo liebe Mitglieder,
ich möchte meine Steuererklärungen rückwirkend bis einschließlich 2013 abgeben, habe jedoch zuvor noch nie eine eingereicht.
Ich habe mich bereits bei ElsterOnline registriert und kann mich auch anmelden.
Da es sehr viele Auswahlmöglichkeiten gibt, bin ich mir nicht sicher, welche Formulare für mich die Richtigen sind.
Ich vermute, dass ich diese Fomulare ,,,Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A),,, für das jeweilige Jahr ausfüllen muss.
Zu mir:
Ich war 2013 bereits in einer Ausbildung (Zerspanungsmechaniker). Eine Ausbildungsvergütung gab es auch ca. 700€-2013, 850€-2014, 930€-2015 (halbes Jahr) Netto.
Nach der Ausbildung wurde ich direkt übernommen und arbeitete in diesem Betrieb bis ca. 07.2016. Mein Gehalt betrug ca. 1700€ (+-200€ wegen Überstunden) Netto.
Während der Ausbildung habe ich einige Versicherungen abgeschlossen Unfall, VwL, Haftpflicht usw. Außerdem gab es Ausgaben für Berufskleidung und
Notebook, hauptsächlich für die Schule (Belege vorhanden). Zum Ausbildungsort/Arbeitsort fuhr ich mit meinem eigenen Kfz 23km (ein Weg).
Seit dem 08.2016 bin ich Student an einer Technikerschule und erhalte Bafög ca. 700€. Ich kaufe mir neue Hartware für Notebook+Zubehör für schulische Zwecke.
Zur Schule fahre ich nun 21 km (ein Weg).
Nun meine Fragen:
Lohnt es sich überhaupt eine Steuererklärung für die Jahre einzureichen ? (Oberen Ausgaben+Pauschalbeträge+Fahrtkosten ?)
Muss ich noch irgenwelche Formulare ausfüllen oder eventuell eine rückwirkende Steuererklärung beantragen ?
Liebe Grüße und Dankeschön
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Hallo herby1410,Zitat von herby1410 Beitrag anzeigenHallo holzgloe.
Aus dem Programm heraus schicke ich diese über ELSTER zum FA, nachdem ich mich vorher registriert habe und einen entsprechenden Zertifikationsschlüssel erhalten habe.
So soll es dann von Jahr zu Jahr weiter gehen, hoffe ich zumindestens.
Tschüss herby
am besten du machst als erstes von deinem Zertifikat eine Sicherungskopie, dann bleibt es dir erhalten auch bei Festplattencrash und anderen Dingen. Rechtzeitig vor Ablauf der 3 Jahre verlängern und du kannst problemlos deine Steuererklärungen verschicken.
Tschüß
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Der Vorteil kommerzieller Programme ist, dass man zusätzliche Steuertipps bekommt, der Nachteil, dass man jährlich etwas Geld für das Update auf das neue Jahr zahlen muss.Ich habe mir jetzt das Programm Steuertipps besorgt ...
Ohne Update kann man das neue Jahr nicht anlegen und die Datenübernahme aus dem Vorjahr geht dann natürlich auch nicht.
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Hallo holzgloe.
Ich kenne mich noch nicht so mit dem ganzen Steuerkram aus, aber mein Kollege hat erste Variante von Elster gewählt, die kostenlose Basisversion.
Er macht seine Steuererklärung mit einem externen Programm und schickt diese nach vorheriger Zertifizierung an das FA.
Ich habe mir jetzt das Programm Steuertipps besorgt, mit dem versuche ich meine Steuererklärung fertig zu stellen. Aus dem Programm heraus schicke ich diese über ELSTER zum FA, nachdem ich mich vorher registriert habe und einen entsprechenden Zertifikationsschlüssel erhalten habe.
So soll es dann von Jahr zu Jahr weiter gehen, hoffe ich zumindestens.
Tschüss herby
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