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Aufwandsentschädigung durch einen Bachelorandenvertrag

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    Aufwandsentschädigung durch einen Bachelorandenvertrag

    Hallo ihr Lieben,

    ich bin mittlerweile am Verzweifeln, druchsuche seit Wochen das Internet und Foren und überall steht etwas anderes.

    Kurz zum Sachverhalt: Ich im Jahr 2016 von Januar - Juli Werkstudent, nebenher habe ich von März - Juni eine praktische Bachelorarbeit im Unternehmen geschrieben, hierfür hatte ich einen Bachelorandenvertrag und habe eine Aufwandsentschädigung von 650 Euro pro Monat erhalten.

    Jetzt gibt es mehrere Alternativen im Web:
    1. Der Bachelorandenvertrag ist kein Arbeitsvertrag, weshalb die Aufwandsentschädigung nicht zu versteuern ist, das es im Rahmen des Studiums stattgefunden hat.
    2. Die Aufwandsentschädigung von 650 Euro pro Monat muss als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit versteuert werden.

    Was ist nun richtig?

    Vielen Dank vorab für eure Meinungen und Hilfe!

    Liebe Grüße!

    #2
    AW: Aufwandsentschädigung durch einen Bachelorandenvertrag

    Hast du eine Lohnsteuerbescheinigung bekommen?

    Was steht denn in dem Vertrag zum Thema Steuer?

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      #3
      AW: Aufwandsentschädigung durch einen Bachelorandenvertrag

      Nein, eine Lohnsteuerbescheinigung oder Ähnliches habe ich nicht bekommen. Im Vertrag steht "durch diese Vereinbarung wird kein Beschäftigungsverhältnis zwischen den Vertragsparteien begründet. Soziale Leistungen seitens des Unternehmens werden nicht gewährt." und zum Thema Aufwandtsentschädigung steht im Vertrag "Die Versteuerung sämtlicher vom Unternehmen an den Studierenden zu leistenden Zahlungen obliegt dem Studierenden."

      Ich hoffe das gibt eventuell mehr Klarheit.

      - - - Aktualisiert - - -

      Was ich gerade noch lese:
      "Die gesetzliche USt nach den allgemeinen Vorschriften des USt-Gesetzes wird das Unternehmen zusätzlich vergüten, wenn das Studierende eine Bestätigung des Finanzamts über die ihm zugeteilte USt-Nummer oder USt-Identifikationsnummer vorlegt und sich damit einverstanden erklärt, dass das Unternehmen seine Vergütung mittels Gutschrift im Sinne des § 14 Abs. 2 UStG monatlich nach Leistungserbringung abrechnet.

      Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Studierende die in den Gutschriften ausgewiesen USt an das für ihn zuständige Finanzamt im Rahmen der von ihm zu erstellenden USt-Voranmeldung / USt-Erklärung abzuführen hat."

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        #4
        AW: Aufwandsentschädigung durch einen Bachelorandenvertrag

        ich kenne keine Stelle in § 3 EStG, die so was steuerfrei machen würde. Damit sprich viel für 2.

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          #5
          AW: Aufwandsentschädigung durch einen Bachelorandenvertrag

          Alles klar, heißt dass dann somit auch, dass ich als Werkstudent trotzdem Steuerklasse I (wurde dort nämlich auf Steuerklasse VI eingeteilt von der Personalabteilung) habe und dann zusätzlich noch Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, da ich aber nicht über den Freibetrag von 8000 irgendwas Euro komme, fallen auch keine Steuern an und ich bekomme die gezahlten Steuern der Werkstudententätigkeit zurück?

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            #6
            AW: Aufwandsentschädigung durch einen Bachelorandenvertrag

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