Hallo,
über die Suche konnte ich leider keine Antwort finden.
Wir haben bis 2014 vermietet und hatten eine GbR wegen einer Photovoltaiganlage.
Ein Steuerberater hat uns Ende 2015 die Umsatzsteuererklärung, Ermittlung des Überschusses und die Einkommensteuererklärung gemacht.
Rechnungen kamen 2016.
Wir vermieten zwar wieder, aber woanders und die GBR wurde Ende 2014 aufgelöst.
Kann ich die Kosten für den Steuerberater 2016 trotzdem geltend machen?
Wenn ja, wie?
Es geht um einen Gesamtbetrag von 672,88€. Vor mich nicht unerheblich!
Danke für eure Hilfe.
Liebe Grüße
Lore
über die Suche konnte ich leider keine Antwort finden.
Wir haben bis 2014 vermietet und hatten eine GbR wegen einer Photovoltaiganlage.
Ein Steuerberater hat uns Ende 2015 die Umsatzsteuererklärung, Ermittlung des Überschusses und die Einkommensteuererklärung gemacht.
Rechnungen kamen 2016.
Wir vermieten zwar wieder, aber woanders und die GBR wurde Ende 2014 aufgelöst.
Kann ich die Kosten für den Steuerberater 2016 trotzdem geltend machen?
Wenn ja, wie?
Es geht um einen Gesamtbetrag von 672,88€. Vor mich nicht unerheblich!
Danke für eure Hilfe.
Liebe Grüße
Lore
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