Hallo Zusammen,
ich sitze gerade an der Einkommensteuererklärung und hätte 1-2 Frage zum Elterngeld.
Folgende Ausgangssituation:
Meine Freundin und ich leben zusammen mit unserer gemeinsamen 15 Monate alten Tochter in einem Haushalt.
Wir sind nicht verheiratet.
Wir werden jeder einzeln veranlagt ( da nicht Verheiratet )
Beide haben ergo Steuerklasse 1 / 0,5 Kinder auf der Karte
Meine Freundin war das gesamte Jahr 2016 in Elternzeit und hat dafür auch Elterngeld bekommen.
Nun Meine 1. Frage:
Muss ich das Elterngeld meiner Freundin, auf meiner Erklärung angeben ? ( Für mich zwar unlogisch aber man weis ja nie ) Da Elster mich darauf hinweist, weil eine Anlage Kind vorhanden ist.
Zur 2ten Fragen:
Bei der Anlage Unterhalt (Kindsmutter und Kind unter 3 Jahren ) muss ich ja irgendwo logischer weise das Elterngeld meiner Freundin eintragen gehe ich richtig davon aus des unter
Zeile 51 Sozialleistung / Übrige Bezüge eintrage ?
Vielen Dank im Vorraus
MFG
MichaG
ich sitze gerade an der Einkommensteuererklärung und hätte 1-2 Frage zum Elterngeld.
Folgende Ausgangssituation:
Meine Freundin und ich leben zusammen mit unserer gemeinsamen 15 Monate alten Tochter in einem Haushalt.
Wir sind nicht verheiratet.
Wir werden jeder einzeln veranlagt ( da nicht Verheiratet )
Beide haben ergo Steuerklasse 1 / 0,5 Kinder auf der Karte
Meine Freundin war das gesamte Jahr 2016 in Elternzeit und hat dafür auch Elterngeld bekommen.
Nun Meine 1. Frage:
Muss ich das Elterngeld meiner Freundin, auf meiner Erklärung angeben ? ( Für mich zwar unlogisch aber man weis ja nie ) Da Elster mich darauf hinweist, weil eine Anlage Kind vorhanden ist.
Zur 2ten Fragen:
Bei der Anlage Unterhalt (Kindsmutter und Kind unter 3 Jahren ) muss ich ja irgendwo logischer weise das Elterngeld meiner Freundin eintragen gehe ich richtig davon aus des unter
Zeile 51 Sozialleistung / Übrige Bezüge eintrage ?
Vielen Dank im Vorraus
MFG
MichaG
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