Guten Tag,
ich hatte in meiner Lohnsteuerbescheinigung für 2016 vom Arbeitgeber erstmalig in Zeile 19 (wie 10.,n.erm.best., in 3 enth.) einen Wert stehen. Dies war eine Zuwendung für mein 10 Jähriges Firmenjubiläum.
Wenn ich den Wert ins ELSTER eintragen will kommt ein Hinweis, dass ich einmal einen Nachweis für die Zuwendung benötige und vom Gesamtbrutto (Zeile 3) diese Summe abziehen soll.
Bisher habe ich die Werte immer 1:1 übernommen aus der Übersicht. Deshalb wollte ich mich vergewissern, dass man tatsächlich diesen Betrag dem Gesamtbrutto abziehen darf.
Da dies in der Rückerstattung einiges ausmacht würde ich gerne hier nachfragen ob jemand weiß wie hier zu verfahren ist.
Vielen Dank schonmal.
MfG
schmidt61
ich hatte in meiner Lohnsteuerbescheinigung für 2016 vom Arbeitgeber erstmalig in Zeile 19 (wie 10.,n.erm.best., in 3 enth.) einen Wert stehen. Dies war eine Zuwendung für mein 10 Jähriges Firmenjubiläum.
Wenn ich den Wert ins ELSTER eintragen will kommt ein Hinweis, dass ich einmal einen Nachweis für die Zuwendung benötige und vom Gesamtbrutto (Zeile 3) diese Summe abziehen soll.
Bisher habe ich die Werte immer 1:1 übernommen aus der Übersicht. Deshalb wollte ich mich vergewissern, dass man tatsächlich diesen Betrag dem Gesamtbrutto abziehen darf.
Da dies in der Rückerstattung einiges ausmacht würde ich gerne hier nachfragen ob jemand weiß wie hier zu verfahren ist.
Vielen Dank schonmal.
MfG
schmidt61
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