dafür, bekamen wir Ende Januar einen Änderungs-Bescheid für den Erstattungsbescheid vom 18.03.2011 mit einer Rückforderung
Nach der Formularberechnung 2011, die seit unserer Online-Abgabe immer mit den Bescheiden stimmig war, hätten wir 1954,98€ Erstattung erhalten müssen, bekamen aber nur 1786,33€, weil ich vergessen hatte den Auszahlungsbetrag in den Vorsorgeaufwendungen einzutragen.
Deswegen war ich persönlich beim F.A, um zu erfahren wie dieser Differenzbetrag zustande kommt, die Sachbearbeiterin teilte mir daraufhin mit, dass mein Mann mehr Rente (RR war Dekafond) erhalten hat, als angegeben und deswegen diese Kürzung stattgefunden hat.
Meine Fragen:
1. ist diese 2. Kürzung überhaupt Rechtens?
2. ist diese Rückforderung nicht seit dem 31.12.2016 verjährt? und
3. wie kann ich Widerspruch einlegen?
Nach der Formularberechnung 2011, die seit unserer Online-Abgabe immer mit den Bescheiden stimmig war, hätten wir 1954,98€ Erstattung erhalten müssen, bekamen aber nur 1786,33€, weil ich vergessen hatte den Auszahlungsbetrag in den Vorsorgeaufwendungen einzutragen.
Deswegen war ich persönlich beim F.A, um zu erfahren wie dieser Differenzbetrag zustande kommt, die Sachbearbeiterin teilte mir daraufhin mit, dass mein Mann mehr Rente (RR war Dekafond) erhalten hat, als angegeben und deswegen diese Kürzung stattgefunden hat.
Meine Fragen:
1. ist diese 2. Kürzung überhaupt Rechtens?
2. ist diese Rückforderung nicht seit dem 31.12.2016 verjährt? und
3. wie kann ich Widerspruch einlegen?
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