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Zuständiges Finanzamt nach Umzug

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    Zuständiges Finanzamt nach Umzug

    Hallo,

    ich bin im September 2009 innerhalb des Bundeslandes in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamtes gezogen. Dass ich meine Steuer für 2009 im neuen Finanzamt abgeben muss, habe ich bereits nachgelesen (bitte korrigieren, wenn das nicht korrekt ist), aber da ich die Steuer 2008 auch noch nicht ganz fertig hatte, würde ich gerne wissen, wo ich diese abgeben muss. Muss die von 2008 auch schon ans neue oder muss die noch ans alte Finanzamt, da ich 2008 ja noch komplett in deren Zuständigkeitsbereich gewohnt habe und gemeldet war.

    Vielen Dank.

    #2
    AW: Zuständiges Finanzamt nach Umzug

    Hallo,

    Steuererklärungen sind immer beim Finanzamt abzugeben, in dessen Zuständigkeitsbereich sie im Zeitpunkt der Abgabe leben.

    Bei Fragen können Sie sich sicher auch an ihr Finanzamt wenden.

    VG vom Wolf

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