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Lohnsteuer Differenz BMF-Elste-Arbeitgeben

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    Lohnsteuer Differenz BMF-Elste-Arbeitgeben

    Ich muss mal eben schnell meine Steuererklärung 2014 bis zum 22.2. abgeben, da der Steuerbehörde das gerade eingefallen ist.

    Aber schon gleich zu Anfang scheitert es.

    denn die Lohnsteuer wird auf
    https://www.bmf-steuerrechner.de/, mit ca 7100 angeben, bezahlt hat der Arbeitgeben ca 7400 und Elster sagt mir, dass es 8900 sein müssen!! (Sprich saftige Nachzahlung)

    Warum ergeben sich bei so einer ganz einfachen Sache, Steuerklasse 1 sonst keine weiteren Einträge, schon solche Diskrepanzen?
    (Brutto 41000 Euro in elf Monaten, 1 Monat kein Einkommen auch keine Ersatzleistugen)

    Kann es sein, dass der Arbeitgeben zu wenig gezahlt hat?
    Zuletzt geändert von steuerqual; 19.02.2017, 14:21.

    #2
    AW: Lohnsteuer Differenz BMF-Elste-Arbeitgeben

    Zitat von steuerqual Beitrag anzeigen
    Ich muss mal ebend schnell meine Steuererklärung 2014 bis zum 22.2. abgeben, da der Steuerbehörde das gerade eingefallen ist.

    Aber schon gleich zu Anfang scheitert es.

    denn die Lohnsteuer wird auf
    https://www.bmf-steuerrechner.de/, mit ca 7100 angeben, bezahlt hat der Arbeitgeben ca 7400 und Elster sagt mir, dass es 8900 sein müssen!! (Sprich saftige Nachzahlung)

    Warum ergeben sich bei so einer ganz einfachen Sache, Steuerklasse 1 sonst keine weiteren Einträge, schon solche Diskrepanzen?
    (Brutto 41000 Euro in elf Montaten, 1 Monat kein Einkommen auch keine Ersatzleistugen)

    Kann es sein, dass der Arbeitgeben zu wenig gezahlt hat?
    Da bist Du mal eben(d) schon auf die Schnelle im falschen Unterforum unterwegs!
    Ohne Anhaltspunkte "parke" ich Dich in Allgemein und Projekt.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Lohnsteuer Differenz BMF-Elste-Arbeitgeben

      Zitat von steuerqual Beitrag anzeigen
      Ich muss mal ebend schnell meine Steuererklärung 2014 bis zum 22.2. abgeben, da der Steuerbehörde das gerade eingefallen ist.

      Aber schon gleich zu Anfang scheitert es.

      denn die Lohnsteuer wird auf
      https://www.bmf-steuerrechner.de/, mit ca 7100 angeben, bezahlt hat der Arbeitgeben ca 7400 und Elster sagt mir, dass es 8900 sein müssen!! (Sprich saftige Nachzahlung)

      Warum ergeben sich bei so einer ganz einfachen Sache, Steuerklasse 1 sonst keine weiteren Einträge, schon solche Diskrepanzen?
      (Brutto 41000 Euro in elf Montaten, 1 Monat kein Einkommen auch keine Ersatzleistugen)

      Kann es sein, dass der Arbeitgeben zu wenig gezahlt hat?
      Hallo,

      als Arbeitgeber musst du doch wissen, ob du zu wenig Lst abgeführt hast.
      Dafür gibt es doch Tabellen

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Lohnsteuer Differenz BMF-Elste-Arbeitgeber

        Ich unterstell mal dass der Betrag von

        Zitat von steuerqual Beitrag anzeigen
        ca 7100
        auf

        nicht die Lohnsteuer ist, sondern Lohnsteuer plus Solidaritätszuschlag.

        Die Zahl ergibt sich bei der Berechnung der Jahreslohnsteuer. Dein Arbeitgeber hat aber sicher elfmal ungefähr ein Elftel davon nach der Monatstabelle berechnet, da gibt es natürlich Abweichungen.

        Wie hoch ist denn Dein zu versteuerndes Einkommen? Hast Du die Anlage Vorsorgeaufwand zugefügt?

        Welche Software verwendest du?

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          #5
          AW: Lohnsteuer Differenz BMF-Elste-Arbeitgeben

          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          Hallo,

          als Arbeitgeber musst du doch wissen, ob du zu wenig Lst abgeführt hast.
          Dafür gibt es doch Tabellen

          Gruß FIGUL
          Ich bin ja der Arbeitnehmer.

          Kommentar


            #6
            AW: Lohnsteuer Differenz BMF-Elste-Arbeitgeben

            Zitat von steuerqual Beitrag anzeigen
            Ich bin ja der Arbeitnehmer.
            Hallo,

            woher soll ich das wissen.
            Du postest im Unterforum elektr. Lohnsteuerbescheinigung und das betrifft nun ARBEITGEBER

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Lohnsteuer Differenz BMF-Elste-Arbeitgeben

              Damit wissen wir noch immer nicht, mit welchem Programm Du arbeitest. Könntest du bitte mal die Fragen beantworten, damit man Dir weiterhelfen kann ? Elster ist kein Programm, sondern ein Modul, das in einer Vielzahl von Programmen und Webanwendungen verwendet wird.

              Dem Finanzamt ist das garantiert nicht "gerade" eingefallen, mit etwa 80 %-iger Sicherheit hast Du es versäumt Deine Erklärung bis zum 31.05.2015 einzureichen und das Finanzamt hat das nun gemerkt. Wenn dem NICHT so ist, dann wende Dich an das Finanzamt und kläre mit denen, ob Du überhaupt zur Abgabe verpflichtet bist.

              Unabhängig davon solltest Du eine Veranlagung beantragen durch Abgabe Deiner Erklärung, da im Falle, dass deine Eckdaten aus dem ersten Post stimmen sollten, eher eine Erstattung herauskommt. Hast du die Anlage Vorsorgeaufwand vergessen ?
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                AW: Lohnsteuer Differenz BMF-Elste-Arbeitgeben

                Der Lohnsteuerrechner sagt dir nur, wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber bei dem jeweiligen Bruttoarbeitslohn einbehalten und abführen muss.

                Die Berechnung bei EF oder im EOP sagt dir, wie viel Einkommensteuer du auf dein zu versteuerndes Einkommen zahlen musst (ggf. unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehaltes).

                Da in deiner Einkommensteuererklärung auch Angaben enthalten sind/sein können welche dein Arbeitgeber nicht kennt bzw. beim Lohnsteuereinbehalt nicht interessieren, kommen unterschiedliche Ergebnisse raus.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
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