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berufsfremde Fortbildungen trotzdem als Werbungskosten absetzen? Trainerausbildung

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    berufsfremde Fortbildungen trotzdem als Werbungskosten absetzen? Trainerausbildung

    Hallo liebe Community,

    ich habe in 2015 mehrere Fortbildungen zum Ernährungsberater, Körpertherapeuten und Trainer-Lizenzen gemacht. Die Kosten dafür beliefen sich einschließlich Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen auf ca. 4.000 EUR.

    Diese Kosten habe ich Rahmen meiner Steuererklärung als Werbungskosten absetzen wollen.

    Ich selbst bin in der Verwaltung tätig => es besteht somit kein beruflicher Zusammenhang zu meiner Hauptbeschäftigung. Ich bin allerdings nebenberuflich im Fitnessstudio (komplette Jahr 2015) tätig gewesen, allerdings nur auf geringf. Basis.

    Das Finanzamt hat nun die Fortbildungskosten nicht als Werbungskosten anerkannt; mit der Begründung, dass kein beruflicher Zusammenhang besteht. Eine Absetzbarkeit ist nur dann möglich, wenn ich in diesem Bereich steuerpflichtiges Einkommen erziele. Die geringfügige Beschäftigung - auf die keine Lohnsteuer gezahlt wird - sei hierzu nicht ausreichend.

    Auch ein Abzug als Sonderausgaben sei nicht möglich. Es komme darauf an, dass wirklich Lohnsteuer auf die Einkünfte aus der Tätigkeit gezahlt werden. Sprich: ich müsste entweder die Branche wechseln oder auf Steuerklasse 6 nebenbei arbeiten oder mich selbstständig machen. Das ist allerdings derzeit absolut nicht die Planung und aus pers. Gründen auch schwierig.

    Weiß jmd., ob die Kosten tatsächlich nur unter den o.g. Voraussetzungen anerkannt werden können? Oder hat jmd. ggf. ähnliche Erfahrungen gemacht und kennt möglicherweise ein passendes Urteil etc. hierzu??

    Besten Dank schon mal für jegliche Hilfe )

    #2
    AW: berufsfremde Fortbildungen trotzdem als Werbungskosten absetzen? Trainerausbildun

    Zitat von Tanzbaer Beitrag anzeigen
    Das Finanzamt hat nun die Fortbildungskosten nicht als Werbungskosten anerkannt; mit der Begründung, dass kein beruflicher Zusammenhang besteht. Eine Absetzbarkeit ist nur dann möglich, wenn ich in diesem Bereich steuerpflichtiges Einkommen erziele. Die geringfügige Beschäftigung - auf die keine Lohnsteuer gezahlt wird - sei hierzu nicht ausreichend.
    Völlig Logisch.
    Und einmal mehr ein Beweis für die Fallstricke, die sich aus einem Minijob ergeben (können).

    Kommentar


      #3
      AW: berufsfremde Fortbildungen trotzdem als Werbungskosten absetzen? Trainerausbildun

      Und hier noch ein offizieller Link zur Thematik:

      http://www.bzst.de/DE/Steuern_Nation....html?nn=25368

      Bitte sich nicht von dem dort im letzten Satz verwendeten Begriff Lohnsteuerjahresausgleich verwirren lassen! Gemeint ist immer auch die Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers selbst.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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