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Zinsen der Einkommenssteuererstattung steuerpflichtig?

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    Zinsen der Einkommenssteuererstattung steuerpflichtig?

    Hallo,

    ich habe eine Einkommenssteuererstattung inkl. Zinsen (11€) bekommen. So schön das auch ist, wirft das leider wieder eine Frage auf: Sind diese Zinsen wieder einkommensteuerplichtig und falls ja, wo müsste ich sie in der zukünftigen Einkommenssteuererklärung für 2017 angeben (unter der Annahme dass sich bis dahin die Vorschriften nicht ändern)?

    Grüße
    Zuletzt geändert von Daniel28; 21.02.2017, 19:03.

    #2
    AW: Zinsen der Einkommenssteuererstattung steuerpflichtig?

    Hallo,

    Die vom FA erstatteten Zinsen müssen in der Anlage KAP angegeben werden.
    Musst du dir genau anschauen in welcher Zeile und Feld das für 2017 ist.

    Abschnitt.
    Kapitalerträge, die NICHT dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Zinsen der Einkommenssteuererstattung steuerpflichtig?

      In der amtlichen Anlage KAP gibt es sogar eine eigene Zeile dafür (2016 ist das die Zeile 19), damit man die Erstattungszinsen nicht so leicht vergessen kann.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Zinsen der Einkommenssteuererstattung steuerpflichtig?

        Solltest Du mit Deinen anderen Kapitalerträgen die 801 € nicht erreichen und die Anträge oben auf der Seite richtig wählen und die Eintragungen zum Freistellungsauftrag richtig ausfüllen, dann hast Du im Ergebnis nichts "verloren".
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar

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