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Kindergartenbeiträge Rückzahlung wie angeben?

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    Kindergartenbeiträge Rückzahlung wie angeben?

    Hallo liebe Elster-Gemeinde,

    Ich habe ein kleines Problem und keiner konnte mir konkret sagen, wie ich vorgehen soll.
    Es geht um folgendes:

    Wir haben zwei Kinder, für welche wir im vergangenen Jahr 604,-€ Kindergartenbeiträge bezahlt haben.
    Da wir unser Einkommen bei der Gemeinde zu hoch angegeben hatten, haben wir rückwirkend für das Jahr 2015 rund 500,-€ zurückerstattet bekommen. (Im Jahr 2016)

    Nun die Frage. Soll ich bei der Steuererklärung für 2016 nun die gezahlten Beiträge von 2016 (604 €) angeben, oder die 500,- € davon abziehen? Sprich 104,- €?

    Im finanzamt konnte oder wollte man mir keine genaue Angabe machen. Etwas dubios. Vielleicht kann und hier ja ein netter user helfen )

    Lg horst112

    #2
    AW: Kindergartenbeiträge Rückzahlung wie angeben?

    Da die Rückzahlung erst 2016 erfolgte, könnte man durchaus zu der Auffassung kommen, diese Rückzahlung auch erst 2016 zu erklären.

    Eigentlich müsste sich aber das Finanzamt schon klar äußern, ob es den Steuerbescheid für 2015 aufgrund nachträglich bekannt gewordener Tatsachen ändern will oder ob ihr die Gutschrift 2016 verrechnen dürft.

    Das ist jetzt doch eher eine steuerrechtliche Frage als eine Frage zur elektronischen Steuererklärung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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