Guten Abend lieber User,
am 24.12.2016 habe ich gegen Mittag meine Antrag zur Feststellung des Verlustvortrag beim Finanzamt in Neuss eingereicht.
Der Antrag sollte an das Finanzamt in Köln zugestellt werden.
Am 25.02.207 erhalte ich nun den Bescheid, dass mein Antrag abgelehnt werden muss.
Begründung: der Antrag wurde erst am 02.01.2016 zugestellt!
Fakt ist: ich habe den Antrag per Einschreiben mit Rückschein aufgegeben.
Die Post hat mir die Zustellung bis 31.12.2016 zugesichert, mit der Begründung ein Einschreiben bräuchte nicht so lange.
Wie kann es sein, dass die Zustellung 8 Tage braucht?
Ich habe in der AO gelesen das gem. §122 (2) Z. 1 am dritten Kalendertag von der Zustellung ausgegangen werden kann.
Meine Finanzbeamte meinte nun, das §122 würde hier keinerlei Anwendung finden.
Kann mir jemand etwas von Euch dazu sagen? Geht hier um richtig viel Geld für mich, was ich jetzt wahrscheinlich verlieren würde.
Danke Euch!!!
am 24.12.2016 habe ich gegen Mittag meine Antrag zur Feststellung des Verlustvortrag beim Finanzamt in Neuss eingereicht.
Der Antrag sollte an das Finanzamt in Köln zugestellt werden.
Am 25.02.207 erhalte ich nun den Bescheid, dass mein Antrag abgelehnt werden muss.
Begründung: der Antrag wurde erst am 02.01.2016 zugestellt!
Fakt ist: ich habe den Antrag per Einschreiben mit Rückschein aufgegeben.
Die Post hat mir die Zustellung bis 31.12.2016 zugesichert, mit der Begründung ein Einschreiben bräuchte nicht so lange.
Wie kann es sein, dass die Zustellung 8 Tage braucht?
Ich habe in der AO gelesen das gem. §122 (2) Z. 1 am dritten Kalendertag von der Zustellung ausgegangen werden kann.
Meine Finanzbeamte meinte nun, das §122 würde hier keinerlei Anwendung finden.
Kann mir jemand etwas von Euch dazu sagen? Geht hier um richtig viel Geld für mich, was ich jetzt wahrscheinlich verlieren würde.
Danke Euch!!!
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