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Frage wegen Steuerbescheid bzw. Soli....

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    Frage wegen Steuerbescheid bzw. Soli....

    Liebe Forumsgemeinde


    Ich war hier im Forum bisher immer nur so ein stiller Mitleser und habe mir dank euch, den einen oder anderen Rat beim Ausfüllen meiner Steuererklärung geholt. Ich weiß jetzt deßhalb auch nicht so genau, ob ich das Alles hier überhaupt fragen darf!
    Sollte es, bezüglich meiner Frage, Unstimmigkeiten geben, oder Ich gegen Forumsregeln verstossen, dann den Thread einfach löschen. Ich stelle diese Frage nur, weil Ich etwas einfach nicht verstehe. Für irgendwelche Einsprüche beim FA wäre es sowieso zu spät.

    Nun zum Thema:

    Ich sitze gerade über meiner Einkommensteuererklärung 2016. (Mache Ich seit Jahren per ELSTER) Im Prinzip die einfachste Sache der Welt. Ich habe keine Werbungskosten, keine Nebeneinkünfte, weniger als 15 km zur Arbeit, usw. usf.! Die Daten aus dem vorhergehenden Jahr rüberschaufeln in das aktuelle Steuererklärungsjahr, die jeweiligen Zahlen laut elektronischer Steuerkarte ändern und fertig. Jetzt sind mir bei dieser Prozedur auch wieder meine Steuerbescheide aus den Jahren 2014 und 2015 in die Hände gekommen. Und die sind m. E. doch etwas seltsam!?

    Obwohl mir ELSTER für die betreffenden Jahre immer eine Erstattung/Nachzahlung von plus/minus Null voraus gesagt hatte, musste ich all die letzten Jahre immer eine Nachzahlung leisten. So auch für die Jahre 2014 und 2015.


    Laut Bescheid für das Jahr 2014:
    Nachzahlung Einkommensteuer 300,00€. Nachzahlung Solidaritätszuschlag 29,00 €. Gesamt: 329,00€

    Laut Bescheid für das Jahr 2015:
    Nachzahlung Einkommensteuer 400,00€. Nachzahlung Solidaritätszuschlag 22,00 €. Gesamt: 422,00€


    Alleine diese äußerst geraden Zahlen, (300€ und 400€) bei der Einkommensteuer kamen mir schon ein wenig komisch vor. Aber wer weiß: Vll. ist das ja auch einfach nur ein Zufall. Was mir aber noch seltsamer vorkommt ist Folgendes:

    Nachzahlung Einkommensteuer 2015: 400,00€. Daraus resultiert (für das FA) , mit den 5,5% Solidaritätszuschlag, eine Nachzahlung von 22,00 € für den Solidaritätszuschlag. Insgesamt also eine Nachzahlung von 422,00€. - meiner Meinung nach: OK!

    Nachzahlung Einkommensteuer 2014: 300,00€. Daraus resultiert (für das FA ,) mit den 5,5% Solidaritätszuschlag, eine Nachzahlung von 29,00 € für den Solidaritätszuschlag. Insgesamt also eine Nachzahlung von 329,00€. - meiner Meinung nach: nicht OK!

    Aus den 300€ Nachzahlung für das Jahr 2014, ergäbe sich nach meinen Kenntnissen eine Schuld bezüglich des Solidaritätszuschlags von 16,50€ und nicht 29,00€. Somit wäre es m. M. nach eine Gesamtschuld von 316,50€ und nicht 329,00€!

    Versteht mich bitte nicht falsch! Es geht mir nicht um diese 13,50€! Soll der Rollstuhlfahrer sie haben!
    Ich möcht nur gerne wisse, wie das zu Stande kommen kann!

    Kann mir das bitte jemand erklären?
    Wurde denn der Soli die letzten Jahren mal prozentual geändert?
    Hat das irgend etwas mit dieser Steuerprogression zu tun?
    Oder habe Ich einfach nur einen Denkfehler?

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

    LG Tom

    #2
    AW: Frage wegen Steuerbescheid bzw. Soli....

    Die angeforderten Nachzahlungen ergeben sich aus der Differenz der Steuerfestsetzungen für ESt und Soli und den hierzu geleisteten Vorauszahlungen z. Bsp. als Lohnsteuer (+Soli) oder einbehaltener Kapitalertragsteuer (+Soli). Nur 5,5% anzunehmen, ist zu einfach gedacht.

    Gruß
    Bolletax

    Kommentar


      #3
      AW: Frage wegen Steuerbescheid bzw. Soli....

      Zitat von Sadler Beitrag anzeigen
      Alleine diese äußerst geraden Zahlen ... kamen mir schon ein wenig komisch vor
      Obwohl ja _Elster_ auf noch viel glattere Zahlen gekommen ist:

      Zitat von Sadler Beitrag anzeigen
      Obwohl mir ELSTER für die betreffenden Jahre immer eine Erstattung/Nachzahlung von plus/minus Null voraus gesagt hatte

      Kommentar


        #4
        AW: Frage wegen Steuerbescheid bzw. Soli....

        Dass es bei deinen Angaben Jahr für Jahr zu Nachzahlungen kommt, ist auch nicht ganz normal. Du schreibst ja selbst:

        Obwohl mir ELSTER für die betreffenden Jahre immer eine Erstattung/Nachzahlung von plus/minus Null voraus gesagt hatte, musste ich all die letzten Jahre immer eine Nachzahlung leisten. So auch für die Jahre 2014 und 2015.
        Da hättest du vielleicht doch mal Bescheid und Steuerberechnung vergleichen sollen, jetzt ist es dafür wahrscheinlich zu spät. Aber das weißt du ja selbst!

        Vielleicht gibst du hier mal bekannt, mit welcher der vielen Elstern du unterwegs bist. ElsterFormular, ElsterOnline-Portal, WISO, Taxman und wie sie alle heißen.

        Vielleicht machst du jedes Jahr den immer gleichen Fehler?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Frage wegen Steuerbescheid bzw. Soli....

          Anlage KAP ?
          Wie sieht es mit Krankenversicherung aus ? Privat oder gesetzlich ?
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            AW: Frage wegen Steuerbescheid bzw. Soli....

            Ich tippe mal auf den Standardfehler: Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 11 (Vorjahre Zeile 10) fälschlicherweise mit NEIN angekreuzt. Wird vom FA berichtigt und taucht nicht mal in den Erläuterungen auf.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

            Kommentar


              #7
              AW: Frage wegen Steuerbescheid bzw. Soli....

              Gegen den Standardfehler spricht, dass ihm seine Anwendung immer eine Erstattung/Nachzahlung von plus/minus Null voraus gesagt hatte.

              Auch führt der Standardfehler nicht zu einer Nachzahlung!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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