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Außergewöhnliche Einnahmen -Unfallkosten erstattet durch Versicherung

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    Außergewöhnliche Einnahmen -Unfallkosten erstattet durch Versicherung

    Guten Abend,

    ich bin grade dabei meine EUR 2016 zu machen und weiß grade nicht wie ich weiter komme.
    Vlt. kann mir jemand von euch helfen.

    1.) Also letztes Jahr hatte ich ein selbstverschuldeten Unfall auf dem Weg zu einem Kunden mit meinem Geschäftsauto (100% Betriebsausgabe).

    Ich lies mir den Schaden durch meine Vollkaskoversicherung lt. Gutachten auszahlen und mein Mann reparierte diesen Schaden.
    Der Schaden wurde von der Versicherung ohne die MwSt. ausbezahlt.
    Diese Einnahme stellt ja eine außergewöhnliche Einnahme dar, wo aber muss ich diese eintragen oder wie?

    Für die Reparatur habe ich die benötigte Teile bei unserem Autohändler gekauft und die MwSt. durch die Umsatzsteuer-Voranmeldung "reingeholt".



    2.) Als hätte dies nicht gelangt schlug mir noch jemand am selben Auto einen Monat später die Seitenscheibe ein.
    Diesen Schaden habe ich durch eine Werkstatt beheben lassen. Die Rechnung habe ich dann bei meiner Versicherung eingereicht und nur den Nettobetrag überwiesen bekommen. Wie gehe ich hier vor??
    Die MwSt. habe ich mir dann wieder durch die Umsatzsteuer-Voranmeldung "geholt".

    #2
    AW: Außergewöhnliche Einnahmen -Unfallkosten erstattet durch Versicherung

    Zitat von Lutka Beitrag anzeigen
    1.) Also letztes Jahr hatte ich ein selbstverschuldeten Unfall auf dem Weg zu einem Kunden mit meinem Geschäftsauto (100% Betriebsausgabe).

    Ich lies mir den Schaden durch meine Vollkaskoversicherung lt. Gutachten auszahlen und mein Mann reparierte diesen Schaden.
    Der Schaden wurde von der Versicherung ohne die MwSt. ausbezahlt.
    Diese Einnahme stellt ja eine außergewöhnliche Einnahme dar, wo aber muss ich diese eintragen oder wie?

    Für die Reparatur habe ich die benötigte Teile bei unserem Autohändler gekauft und die MwSt. durch die Umsatzsteuer-Voranmeldung *reingeholt*.
    - Einnahme ohne Umsatzsteuer bzw. *nicht steuerbar*
    - Nettobeträge der Teile in Kfz-Kosten


    Zitat von Lutka Beitrag anzeigen
    2.) Als hätte dies nicht gelangt schlug mir noch jemand am selben Auto einen Monat später die Seitenscheibe ein.
    Diesen Schaden habe ich durch eine Werkstatt beheben lassen. Die Rechnung habe ich dann bei meiner Versicherung eingereicht und nur den Nettobetrag überwiesen bekommen. Wie gehe ich hier vor??
    Die MwSt. habe ich mir dann wieder durch die Umsatzsteuer-Voranmeldung *geholt*.
    - 700 Euro Ausgaben für Scheibe komplett und ohne Umsatzsteuer in Kfz-Kosten
    - 700 Euro von Versicherung ohne USt in nicht steuerbare Einnahmen
    Mit freundlichen Grüßen

    Ronald

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