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Kilometerpausch. bei Montage ohne erste Tätigkeitsstätte

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    Kilometerpausch. bei Montage ohne erste Tätigkeitsstätte

    Hallo Forumsgemeinde,

    seit 1.1.16 arbeite ich im Service/ Montage. Den Firmensitz besuche ich nie, bekomme verschiedene Baustellen zugeteilt, die ich mit meinem eigenen PKW von zuhause aus anfahre. Dort treffe ich mich mit meinen Mitarbeitern u.a. steht uns dort dann ein Firmenfahrzeug zur Verfügung.

    Vom Arbeitgeber bekomme ich keine Bezuschussung für die Fahrt.

    Wie kann ich die gefahrenen Kilometer ohne erste Tätigkeitsstätte angeben?

    Danke im Vorraus
    Gruß Michael
    Zuletzt geändert von Grüffelo; 03.03.2017, 14:32.

    #2
    AW: Kilometerpausch. bei Montage ohne erste Tätigkeitsstätte

    Hallo Grüffelo,

    hier im Unterforum für Arbeitgeber wirst du keine passende Antwort bekommen, ich verschieb dich mal in ein passenderes.

    Tschüß

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      #3
      AW: Kilometerpausch. bei Montage ohne erste Tätigkeitsstätte

      Den Firmensitz besuche ich nie, bekomme verschiedene Baustellen zugeteilt, die ich mit meinem eigenen PKW von zuhause aus anfahre. Dort treffe ich mich mit meinen Mitarbeitern u.a. steht uns dort dann ein Firmenfahrzeug zur Verfügung.
      Wie kann ich die gefahrenen Kilometer ohne erste Tätigkeitsstätte angeben?
      Es gibt 2 Möglichkeiten, wobei nach deiner Schilderung wohl die zweite wahrscheinlicher erscheint:

      Entweder ist euer Treffpunkt ein Sammelpunkt, dann wäre das ab Zeile 33 der Anlage N zu erklären.

      Oder du fährst direkt zur Einsatzstelle und das Firmenfahrzeug wird nicht für die Anfahrt, sondern nur auf der Baustelle benutzt.

      Dann gilt: Die Fahrten mit dem eigenen PKW zur Einsatzstelle sind unter Auswärtstätigkeit erklären. Die entsprechenden Zeilen findest du in der Anlage N, Zeilen 49, 50.
      In diesem Fall darfst du die tatsächlich gefahrenen Kilometer in Ansatz bringen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Kilometerpausch. bei Montage ohne erste Tätigkeitsstätte

        Vielen Dank fürs verschieben und die schnelle Antwort.

        Nein, es ist kein Sammelpunkt, wir treffen und auf der Baustelle u.a. mit einem Kollegen der den Montagebus der Firma mitbringt.
        2. Trifft dann zu.

        Es zählt aber nur der Weg zur Baustelle hin? Ich meist einige Wochen auf der Baustelle, ca. alle 4 Wochen fahre ich heim. Rückweg kann nicht angerechnet werden?

        Danke

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          #5
          AW: Kilometerpausch. bei Montage ohne erste Tätigkeitsstätte

          Ich habe doch geschrieben: In diesem Fall darfst du die tatsächlich gefahrenen Kilometer in Ansatz bringen, also Hin- und Rückweg.

          Bekommt ihr denn Unterkunft und Verpflegung vom AG oder steuerfreie Zuschüsse für den Verpflegungsmehraufwand?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            AW: Kilometerpausch. bei Montage ohne erste Tätigkeitsstätte

            Vielen Dank

            Unterkunft und die Verpflegungspauschale + st.freier Zuschuss gibt es vom Arbeitgeber .

            - - - Aktualisiert - - -

            Noch eine Frage:

            Wie trage ich in Zeile 49 ein? Alle Kilometer übers Jahr zusammen oder jede einzelne Baustelle?

            Danke

            Kommentar


              #7
              AW: Kilometerpausch. bei Montage ohne erste Tätigkeitsstätte

              Besser ist es, jede einzelne Baustelle einzutragen! Das vermeidet Rückfragen.

              Wenn der steuerfreie Zuschuss des Arbeitgebers auf der Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 20 eingetragen ist, musst du auch die Zeilen 53 und 54 sowie 57 ausfüllen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                AW: Kilometerpausch. bei Montage ohne erste Tätigkeitsstätte

                Leider ändert das eintragen in Zeile 49 nichts an dem Erstattungsbetrag.

                In der Berechnung steht die Arbeitnehmer-Pauschale von 1000€.

                Der steuerfreie Zuschuss 20, habe ich unter 57 eingetragen.
                53 und 54 muss ich dann erst auswerten.

                Danke

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                  #9
                  AW: Kilometerpausch. bei Montage ohne erste Tätigkeitsstätte

                  Mit den Fahrten allein wirst du das auch nicht schaffen, dafür fährst du einfach zu selten heim.
                  Die meisten auswärts Beschäftigten fahren dann doch jedes Wochenende heim.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    AW: Kilometerpausch. bei Montage ohne erste Tätigkeitsstätte

                    wenn ich jeden Kilometer mit Hin-und Heimfahrt mit 0,30€ berechne komme ich auf 1767€.

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                      #11
                      AW: Kilometerpausch. bei Montage ohne erste Tätigkeitsstätte

                      Das liegt aber doch über 1.000 €! Jetzt trag mal die Tage in die Zeilen 53 und 54 ein und schau dir das Ergebnis dann an.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Kilometerpausch. bei Montage ohne erste Tätigkeitsstätte

                        Wenn ich die Tage eintrage ändert sich der Betrag und die Kilometer werden voll angerechnet.

                        Ich danke dir für deine Hilfe

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