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Anwartschaft private Krankenversicherung absetzbar?

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    Anwartschaft private Krankenversicherung absetzbar?

    Meine Frau ist Arbeitnehmerin und gesetzlich krankenversichert. Sie hat zusätzlich eine Anwartschaft für eine private Krankenversicherung abgeschlossen. Eine Bescheinigung über die geleisteten Beiträge zu dieser Anwartschaft haben wir auch von der privaten Krankenversicherung erhalten.

    Meine Frage ist nun: Sind diese Beiträge absetzbar? Wenn ja, wo müssen diese im Elsterformular eingetragen werden? Eine Eintragung dieses Betrags in Zeile 24 Anlage Vorsorgeaufwand für leider immer zu einer Fehlermeldung.

    Gruß
    Robert77

    #2
    AW: Anwartschaft private Krankenversicherung absetzbar?

    Eine Eintragung dieses Betrags in Zeile 24 Anlage Vorsorgeaufwand für leider immer zu einer Fehlermeldung.
    Wie lautet denn diese Fehlermeldung genau?

    Meines Wissens vertritt allerdings die Finanzverwaltung folgende Auffassung:

    Bei einer bestehenden Basisabsicherung durch die GKV ist eine zeitgleiche zusätzliche PKV zur Basisabsicherung nicht erforderlich.
    In diesen Fällen sind bei Pflichtversicherten ausschließlich die Beiträge zur GKV und bei freiwillig Versicherten die höheren Beiträge als Beiträge für eine Basisabsicherung anzusetzen.

    Die PKV-Beiträge bleiben deshalb in der Regel wegen der Höchstbeträge steuerlich unberücksichtigt
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Anwartschaft private Krankenversicherung absetzbar?

      Die Fehlermeldung lautet rein spekulativ ggf., dass auch Pflegeversicherungsbeiträge gefordert werden, also die Zeile 25 fehlt.

      Soweit es sich REIN um Beiträge für einen Anwartschaftstarif handelt, hilft Dir ggf. die folgende Passage aus dem BMF-Schreiben vom 19.08.2013 Rz. 89:

      Mit Beiträgen zugunsten einer so genannten Anwartschaftsversicherung erwirbt der Versicherungsnehmer den Anspruch, zu einem späteren Zeitpunkt eine private Krankenversicherung zu einem ermäßigten Beitrag zu erhalten. Der Versicherungsnehmer wird dabei hinsichtlich seines der Beitragsbemessung zugrunde gelegten Gesundheitszustands und ggf. auch hinsichtlich der Alterungsrückstellung so gestellt, als sei der Krankenversicherungsvertrag bereits zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossen worden. Übersteigen die Beiträge für eine Anwartschaftsversicherung jährlich nicht einen Betrag i. H. v. 100 €, sind sie aus Billigkeitsgründen insgesamt wie Beiträge zu einer Basiskrankenversicherung zu behandeln. Die den Betrag von 100 € übersteigenden Beiträge für eine Anwartschaftsversicherung sind nur insoweit wie Beiträge zu einer Basiskrankenversicherung zu behandeln, als sie auf die Minderung von Beitragsbestandteilen gerichtet sind, die der Basiskrankenversicherung zuzurechnen sind.

      Das setzt natürlich voraus, wie es auch vor der Zeile 24 heißt, dass Du der Datenübermittlung zugestimmt hast. DANN erhältst Du vom Versicherer auch eine Bescheinigung über die übermittelten Daten, woraus sich auch ergibt, wo das einzutragen ist.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Anwartschaft private Krankenversicherung absetzbar?

        Oh Mann, ich bin echt doof.
        Picard777 Du hast Recht. Auf der Bescheinigung von Versicherer steht unter "Beiträge zu Pflege-Pflichtversicherung" 0,00 EUR. Das ELSTER Programm besteht auf die Eingabe der Null. Nach Eingabe dieser Null in Zeile 25 verschwinden alle Fehlermeldungen (muss wohl seit heuer so eingeführt worden sein, denn letztes Jahr meckerte Elster deswegen nicht rum).

        Vielen Dank für Euere Hilfe :-)
        Robert77

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