Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt: wir sind verheiratet und haben eine gemeinsame Steuernummer, da wir bisher gemeinsam veranlagt wurden. In diesem Jahr ist eine Einzelveranlagung sinnvoller.
Jetzt habe ich folgende Fragestellung, hinsichtlich der Vorgehensweise:
1. Muss für beide Ehepartner eine neue Steuernummer beanragt werden?
2. Können ggf. die vor der Hochzeit bestandenen Steuernummern angegeben werden?
3. Kann für den Ehemann ggf. die gemeinsame Steuernummer genutzt werden und nur für die Ehefrau eine neue beantragt werden?
Über Hinweise würde ich mich freuen!
folgender Sachverhalt: wir sind verheiratet und haben eine gemeinsame Steuernummer, da wir bisher gemeinsam veranlagt wurden. In diesem Jahr ist eine Einzelveranlagung sinnvoller.
Jetzt habe ich folgende Fragestellung, hinsichtlich der Vorgehensweise:
1. Muss für beide Ehepartner eine neue Steuernummer beanragt werden?
2. Können ggf. die vor der Hochzeit bestandenen Steuernummern angegeben werden?
3. Kann für den Ehemann ggf. die gemeinsame Steuernummer genutzt werden und nur für die Ehefrau eine neue beantragt werden?
Über Hinweise würde ich mich freuen!
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