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Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im Ausland

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    Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im Ausland

    Wenn man bei einer Bank ist, die ihre Hauptniederlassung im Ausland und ihre Zweigniederlassung in Deutschland hat und die Briefwechsel auf Deutsch mit deutscher Adresse stattfinden, unterhält man dann auf Dauer angelegte Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im Ausland?
    Zuletzt geändert von Kyle; 13.03.2017, 12:06.

    #2
    AW: Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im Ausland

    Wenn das oder die Konten bei der deutschen Niederlassung geführt werden, meiner Meinung nach: Nein!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im Ausland

      Hallo Kyle,

      die Eingabehilfe zu Elsterformular und HV Seite 4 Zeile 108 gibt dir klare Auskunft was mit Geschäftsbeziehungen gemeint ist ->

      Bei Sachverhalten mit Auslandsbezug bestehen erhöhte Mitwirkungspflichten der Beteiligten (§ 90 Abs. 2 der Abgabenordnung). Deshalb sind in Zeile 108 Angaben über das Bestehen auf Dauer angelegter Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im Ausland zu machen. Finanzinstitute im Sinne der Fragestellung sind Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und andere Unternehmen, bei denen Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt werden können. Auf Dauer angelegte Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im Ausland liegen deshalb insbesondere vor, wenn bei einem Kreditinstitut im Ausland Konten unterhalten werden, einschließlich der von Treuhändern gehaltenen Konten. Unerheblich ist, in welchem Staat das Finanzinstitut ansässig ist.

      Tschüß

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