Hallo,
da mein erstes Problem hier toll beantwortet wurde ersuche ich ein weiteres mal um Hilfe.
Ich bin seit 01.05.16 als Einzelunternemer (zur Zeit noch ohne Mitarbeiter) selbständit tätig. Bis Ende April 2016 war ich auf Steuerkarte beschäftigt.
1.) Ich muss eine EÜR erstellen und an das FA übersenden. Was passier mit der unselbständige Tätigkeit. Wo trage ich diese Daten ein, oder muss dies wie bisher getrennt in die Einkommenserklärung.
2.) Kann ich unter meinem Zertifikat die Lohnsteuer Erklärung meines Sohnen an das Finanzamt senden oder muss ich meinen Sohn noch anmelden.
LG
da mein erstes Problem hier toll beantwortet wurde ersuche ich ein weiteres mal um Hilfe.
Ich bin seit 01.05.16 als Einzelunternemer (zur Zeit noch ohne Mitarbeiter) selbständit tätig. Bis Ende April 2016 war ich auf Steuerkarte beschäftigt.
1.) Ich muss eine EÜR erstellen und an das FA übersenden. Was passier mit der unselbständige Tätigkeit. Wo trage ich diese Daten ein, oder muss dies wie bisher getrennt in die Einkommenserklärung.
2.) Kann ich unter meinem Zertifikat die Lohnsteuer Erklärung meines Sohnen an das Finanzamt senden oder muss ich meinen Sohn noch anmelden.
LG
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