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Nachzahlung für 2015 bei Steuerklassenkombi 4 / 4?

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    Nachzahlung für 2015 bei Steuerklassenkombi 4 / 4?

    Wir hatten 2015 die Steuerklassenkombination 4 / 4. Nachdem ich denke, dass alle Daten drin sind, ergibt die Berechnung ca. 180 € Nachzahlung. Was 2015 bei uns anders als sonst war, ich habe Entgeltersatzleistung (Verletztengeld) in Höhe von knapp 1500 € bekommen. Kann das die Ursache sein? Ich versteh das nicht wirklich. Bisher haben wir immer eine Erstattung bekommen. Weiß jemand Rat?

    DANKE

    #2
    AW: Nachzahlung für 2015 bei Steuerklassenkombi 4 / 4?

    Ja, kann sein. Sieh Dir in der Berechnung den Punkt Progression an.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Nachzahlung für 2015 bei Steuerklassenkombi 4 / 4?

      Zitat von rsstich Beitrag anzeigen
      drin
      Wo drin denn? ElsterFormular? ElsterOnline? SteuerSparErklärung? Aldi?

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        #4
        AW: Nachzahlung für 2015 bei Steuerklassenkombi 4 / 4?

        Hallo rsstich,

        warum denkt man eigentlich immer, wenn es kein Geld zurückgibt, dass da was falsch ist im Programm ?

        Tschüß

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          #5
          AW: Nachzahlung für 2015 bei Steuerklassenkombi 4 / 4?

          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          warum denkt man eigentlich immer, wenn es kein Geld zurückgibt, dass da was falsch ist im Programm ?
          Mag rsstich gedacht haben ... Aber geschrieben hat er davon nichts.

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            #6
            AW: Nachzahlung für 2015 bei Steuerklassenkombi 4 / 4?

            Hallo Anja39,

            und wie soll man dann diese Aussage verstehen ?->Ich versteh das nicht wirklich. Bisher haben wir immer eine Erstattung bekommen. Weiß jemand Rat?

            Tschüß

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              #7
              AW: Nachzahlung für 2015 bei Steuerklassenkombi 4 / 4?

              Oh man:

              Ob Du eine Erstattung bekommst oder nicht, ist doch Jacke wie Hose. Wichtig ist, ob die festzusetzende Einkommensteuer stimmt. Wenn die z.B. X Euro beträgt, gibt es halt eine Erstattung, wenn der Arbeitgeber mehr Lohnsteuer einbehalten hat, und ggf. eine Nachzahlung, wenn er weniger einbehalten hat.

              Grundsätzlich sind Arbeitnehmer NICHT zur Steuererklärungsabgabe verpflichtet, da idealerweise die Einkommensteuer genau der einbehaltenen Lohnsteuer entspricht. Im halbidealen Fall wurde zu viel einbehalten, z.B. weil Du höhere Werbungskosten hattest, so dass Du eine Einkommensteuerveranlagung beantragen darfst.

              Es gibt aber auch bestimmte Konstellationen, in denen es von der Systematik her MÖGLICH ist, dass es Nachzahlungen geben KÖNNTE, aber nicht notwendigerweise muss. Die meisten dieser Fälle sind in § 46 EStG geregelt. Und diese führen dann dazu, dass eine Pflicht zur Erklärungsabgabe besteht. EINER dieser Fälle liegt vor, wenn Du steuerfreie, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegende Einkünfte in bestimmter Höhe hast, wozu auch das Verletztengeld gehört. Damit hast Du selbst und der allerste Antwortende deine Frage vermutlich beantwortet.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar


                #8
                AW: Nachzahlung für 2015 bei Steuerklassenkombi 4 / 4?

                Find es immer wieder erheiternd (oder auch nicht) wie hier manche Diskussionen platt gewalzt werden, obwohl sich der TE gar nicht mehr gemeldet hat.

                Davon ab, was soll die Unsitte Fragen immer mit der Gegenfrage nach dem benutzten System abzubügeln?
                Bei vielen Fragen (wie der in diesem Beitrag) ist es doch völlig egal welches System benutzt wurde.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                Kommentar


                  #9
                  AW: Nachzahlung für 2015 bei Steuerklassenkombi 4 / 4?

                  Davon ab, was soll die Unsitte Fragen immer mit der Gegenfrage nach dem benutzten System abzubügeln?
                  Bei vielen Fragen (wie der in diesem Beitrag) ist es doch völlig egal welches System benutzt wurde.
                  Das ist auch meine Meinung. Man muss sich auch nicht immer tierisch aufregen, wenn manche Themen im falschen Unterforum gestartet werden.
                  Darauf hinweisen darf bzw. sollte man die User natürlich schon.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Nachzahlung für 2015 bei Steuerklassenkombi 4 / 4?

                    Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                    was soll die Unsitte Fragen immer mit der Gegenfrage nach dem benutzten System abzubügeln?
                    Bei ElsterOnline hätte ich mir eine Fehlerquelle vorstellen können. Im Gegensatz zu manchen anderen hier hab ich leider nicht die Muße, alle Möglichkeiten theoretisch durchzuspielen.

                    Aber von mir abgesehen ist ja auch kein anderer auf das Problem des TE eingegangen (stiller vielleicht noch am ehesten).

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Nachzahlung für 2015 bei Steuerklassenkombi 4 / 4?

                      ENTSCHULDIGUNG
                      ... an alle, die sich hier soooo aufregen ... und für die Fragestellung im falschen Unterforum.
                      Ich bin das erste Mal hier im Forum und hab mich so auf die Schnelle nicht gleich zurecht gefunden. Leider hatte ich auch nicht sehr viel Zeit, um mich wirklich einzulesen ... und das Finanzamt hat verständlicherweise einen Termin gesetzt. Ich war der Meinung, dass hier im "ElsterForum" nur über Fragen zu "ElsterOnline" diskutiert wird, denn da mache ich meine Steuererklärung. (Das scheint also ein Irrtum zu sein ... macht ja nicht wirklich was.)
                      Ich bin auch nicht davon ausgegangen, dass es immer eine Erstattung geben muss. Ich wollte nur sicher gehen, dass ich nicht etwas Wesentliches falsch gemacht habe.

                      Zum Glück haben mir aber doch ein paar Antworten weiter geholfen und dafür ein herzliches DANKESCHÖN!

                      Vielleicht könnten sich diejenigen, die sowieso nicht helfen wollen, ihre Kommentare einfach verkneifen. Und wenn in der Fragestellung nicht alles eindeutig ist, kann man ja einfach kurz nachhaken. Hier tummeln sich nämlich nicht nur Steuerexperten.

                      Nun kann ich die Daten getrost versenden und sehe entspannt meinem Bescheid entgegen.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Nachzahlung für 2015 bei Steuerklassenkombi 4 / 4?

                        Nachdem die Frage nicht wirklich im falschen Unterforum gestellt wurde und die erste Antwort von @stiller mit dem Hinweis auf die Progression

                        sowie die ausführlichere Antwort von @Picard777 mit dem Hinweis auf den Progressionsvorbehalt ja die mögliche Nachzahlung erklären,

                        musst du dich sicher nicht entschuldigen. Solche Diskussionen gibt es hier öfter, die muss man nicht so ernst nehmen.

                        Hättest du das Thema im Unterforum für das ElsterOnline-Portal eröffnet, dann wärst du sicher zusätzlich auf die Anlage Vorsorgeaufwand hingewiesen worden. Die wird dort manchmal vergessen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Nachzahlung für 2015 bei Steuerklassenkombi 4 / 4?

                          Zitat von rsstich Beitrag anzeigen
                          ENTSCHULDIGUNG ... für die Fragestellung im falschen Unterforum.
                          Da hat sich hier keiner drüber beschwert. Es sollte aber schon gute Übung sein, sich in einem neuen Forum erstmal umzuschaun, bevor man einfach postet.

                          - - - Aktualisiert - - -

                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Man muss sich auch nicht immer tierisch aufregen, wenn manche Themen im falschen Unterforum gestartet werden.
                          Hier hat sich darüber niemand aufgeregt. Und tierisch erst recht nicht. Das Bashing in diesem Thread hat allerdings Bild-Zeitungs-Niveau.

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                            #14
                            AW: Nachzahlung für 2015 bei Steuerklassenkombi 4 / 4?

                            Hier hat sich darüber niemand aufgeregt. Und tierisch erst recht nicht.
                            In diesem Thread sicher nicht, aber im Forum kommt das schon hin und wieder vor.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              AW: Nachzahlung für 2015 bei Steuerklassenkombi 4 / 4?

                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              In diesem Thread sicher nicht, aber im Forum kommt das schon hin und wieder vor.
                              Naja, heute jedenfalls werd ich die Diskussion hier nicht weiterführen, was mir alles nicht passt.

                              (Ich finds übrigens auch off topic!)

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