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Steuerliche Behandlung der Einkünfte während der Zweitausbildung

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    Steuerliche Behandlung der Einkünfte während der Zweitausbildung

    Hallo,

    ich habe während der Zeit meiner Zweitausbildung ein Praktikum absolviert.
    Das Praktikum habe ich entgeltlich erbracht; ich hatte einen Bruttolohn, der meinem Nettolohn entsprach, d.h. ich habe u.a. keine Lohnsteuer bezahlt.

    Nun möchte ich meine Werbungskosten meines Zweit-Studiums von dieser Zeit anerkennen lassen und es gibt eine Sache, die mich etwas verwundert.
    Wenn ich es richtig verstehe, verringert sich der mögliche Verlustvortrag um das Brutto-Gesamteinkommen von meiner Praktikumszeit.

    Beispiel:
    EUR 3.500,00 Brutto- bzw. Nettolohn Praktikantenstelle
    EUR 4.000,00 Werbungskosten Gesamt

    EUR 500,00 Verlustvortrag

    Ist diese Vorgehensweise sinngemäß richtig? Würde mich über eine Rückmeldung freuen.

    #2
    AW: Steuerliche Behandlung der Einkünfte während der Zweitausbildung

    Ist diese Vorgehensweise sinngemäß richtig?
    Natürlich, warum soll die falsch sein? Einnahmen abzüglich Werbungskosten ergibt den Gesamtbetrag der Einkünfte.

    Wenn dieser negativ ist, ergibt sich ein Verlust, der rück- oder vorgetragen werden kann.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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