Hallo,
ich habe während der Zeit meiner Zweitausbildung ein Praktikum absolviert.
Das Praktikum habe ich entgeltlich erbracht; ich hatte einen Bruttolohn, der meinem Nettolohn entsprach, d.h. ich habe u.a. keine Lohnsteuer bezahlt.
Nun möchte ich meine Werbungskosten meines Zweit-Studiums von dieser Zeit anerkennen lassen und es gibt eine Sache, die mich etwas verwundert.
Wenn ich es richtig verstehe, verringert sich der mögliche Verlustvortrag um das Brutto-Gesamteinkommen von meiner Praktikumszeit.
Beispiel:
EUR 3.500,00 Brutto- bzw. Nettolohn Praktikantenstelle
EUR 4.000,00 Werbungskosten Gesamt
EUR 500,00 Verlustvortrag
Ist diese Vorgehensweise sinngemäß richtig? Würde mich über eine Rückmeldung freuen.
ich habe während der Zeit meiner Zweitausbildung ein Praktikum absolviert.
Das Praktikum habe ich entgeltlich erbracht; ich hatte einen Bruttolohn, der meinem Nettolohn entsprach, d.h. ich habe u.a. keine Lohnsteuer bezahlt.
Nun möchte ich meine Werbungskosten meines Zweit-Studiums von dieser Zeit anerkennen lassen und es gibt eine Sache, die mich etwas verwundert.
Wenn ich es richtig verstehe, verringert sich der mögliche Verlustvortrag um das Brutto-Gesamteinkommen von meiner Praktikumszeit.
Beispiel:
EUR 3.500,00 Brutto- bzw. Nettolohn Praktikantenstelle
EUR 4.000,00 Werbungskosten Gesamt
EUR 500,00 Verlustvortrag
Ist diese Vorgehensweise sinngemäß richtig? Würde mich über eine Rückmeldung freuen.
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