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    Werbungskosten werden nicht berechnet

    Hallo liebes Forum,

    ich habe folgendes Problem. Ich habe gerade meine zweite Steuererklärung durchgeführt und wollte wie beim letzten Mal auf "Steuerberechnung" klicken, um eine PDF zu erhalten, in der die Rückerstattung aufgezeigt wird.
    Zuerst war gerade geschockt, dass ich recht viel zurückzahlen soll (es war kein minus vor dem Betrag bei "Insgesamt"). Dann habe ich es mit letzten Jahr verglichen und gesehen, dass in dem PDF Dokument die Werbungskosten (Fahrt zur Arbeit, Fachliteratur etc.) aufgelistet wurden und nun bei dem heutigen überhaupt nicht! Ich habe versucht die Werbungskosten nochmal einzugeben und zu speichern, aber die Steuerberechnung bezieht es nicht mit ein, obwohl sie auf der letzten Seite, auf der man "Steuer berechnen und versenden" drücken kann, aufgelistet wird. Dafür wird ein Pauschbetrag von 1000 abgezogen. Ich war 2016 Referendar und bekam ein Bruttoarbeitslohn von 15959€
    Was habe ich falsch gemacht?

    Grüße

    Brad

    #2
    AW: Werbungskosten werden nicht berechnet

    Was habe ich falsch gemacht?
    Das weiß ich nicht genau. Deinen Angaben zufolge bist du im ElsterOnline-Portal unterwegs.

    Dort kann man z. B. die Beifügung der Anlage Vorsorgeaufwand vergessen, was aber keinen Einfluss auf die Höhe der Werbungskosten hätte.

    Auf die Höhe der berechneten Steuer hätte das natürlich schon Einfluss!

    Deine Werbungskosten (Entfernungspauschale oder Fahrtkosten bei Auswärtstätigkeit, Arbeitsmittel etc.) müssen über 1.000 € liegen, sonst rechnet die Steuerberechnung richtigerweise mit der Arbeitnehmerpauschale von 1.000 €.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Werbungskosten werden nicht berechnet

      Herzlichen Dank für die Antwort.

      Ich habe folgende Werbungskosten:
      Büromaterial 52€
      Computerzubehör 62
      Fachliteratur 406

      Entfernungspauschale:
      43 Arbeitstage 3km (Studienseminar)
      170 Arbeitstage (Schule) 3 km

      ...

      Ich verstehe es wirklich nicht. Letztes Mal wurde mir keine 1000€ Pauschale abgezogen, obwohl ich nur ein halbes Jahr lang gearbeitet habe...
      Zuletzt geändert von bradtaylor; 18.03.2017, 17:04.

      Kommentar


        #4
        AW: Werbungskosten werden nicht berechnet

        Das Studienseminar dürfte Auswärtstätigkeit sein, da kannst du Hin-und Rückweg abrechnen.

        Ich muss annehmen, du wohnst in oder neben der Schule, nachdem du bei den 170 Tagen keine Kilometer angegeben hast?

        Nach den bisherigen Angaben hattest du gerade mal 598 € Werbungskosten, liegst also bisher deutlich unter 1.000 €
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Werbungskosten werden nicht berechnet

          Hallo, tut mir Leid, ich habe es vergessen einzutragen im Forum nicht in Elster.
          Dann müsste es mit den 1000€ richtig sein, obwohl ich es immer noch nicht mit dem letzten Jahr verstehe.

          Dennoch muss ich nachzahlen, obwohl mir meine Bezügestelle immer korrekt den Betrag überwiesen hat, der nach der Lohnsteuer übrig bleibt. Verdiene ich denn zu viel?

          Kommentar


            #6
            AW: Werbungskosten werden nicht berechnet

            Zur Anlage Vorsorgeaufwand hab ich jetzt doch keine Antwort von Dir gefunden. Aber Du hast ja auch nicht verraten welche Software Du verwendest. Ich weiß, ich bin da immer unheimlich kleinlich. Aber Du willst eine Antwort.

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              #7
              AW: Werbungskosten werden nicht berechnet

              Hallo Fant.

              tut mir Leid, dass ich nicht gleich richtig geantwortet habe. Kleinlich ist immer gut!

              Ich verwende wie letztes Jahr elsteronline.de. Als Formulare habe ich folgende ausgefüllt: Hauptdruck, Anlage N, Anlage Vorsorgeaufwand.

              Wenn ich manche Formulare öffne, stehen da kleine grüne Pfeile bei manchen aber nichts weiter.

              Abschließend gehe ich immer auf "Prüfen". Es werden keine Fehler gefunden. Dann Steuer berechnen. Wenn ich noch etwas mitteilen muss, sagt Bescheid.

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                #8
                AW: Werbungskosten werden nicht berechnet

                Ich weiß nicht, was du letztes Jahr erklärt hast. Werbungskosten können sich von Jahr zu Jahr ändern!

                Heuer bist du jedenfalls deutlich unter 1.000 €. Sollte das Studienseminar an der gleichen Schule stattfinden, wäre im Übrigen die Entfernungspauschale schon richtig gewesen.
                Bringt aber auch als Auswärtstätigkeit nichts.

                Tröste dich damit, dass du allenfalls 750 € Werbungskosten hattest, aber für 1.000 € keine Steuern zahlen musst.

                Eine Nachzahlung ist denkbar. Insbesondere wenn du als Beamter mit Beihilfeanspruch tätig bist und als Anwärter einen sehr günstigen Tarif in der PKV hast,
                führt die Berücksichtigung der Mindestvorsorgepauschale von 12% beim Lohnsteuerabzug dazu, dass zu wenig Lohnsteuer einbehalten wurde.
                Das muss der AG so machen, das ist Gesetz!

                - - - Aktualisiert - - -

                Aber Du hast ja auch nicht verraten welche Software Du verwendest. Ich weiß, ich bin da immer unheimlich kleinlich.
                Hatte er schon im 1. Beitrag verraten:

                ... obwohl sie auf der letzten Seite, auf der man Steuer berechnen und versenden drücken kann, ...
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Werbungskosten werden nicht berechnet

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Hatte er schon im 1. Beitrag verraten:
                  Also SteuerSparErklärung

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