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Steuererklärung - Geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV

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    Steuererklärung - Geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV

    Hallo zusammen,

    ich habe diesen Sommer für einen Monat eine geringfügige Beschäftigung ausgeführt. Von der Rentenversicherung habe ich mich befreien lassen. Insg. habe ich 134,56 € verdient. Steuerabgaben hatte ich keine.
    Ich habe während dieser Zeit keinen weiteren Job ausgeführt (habe das in den Sommerferien zw. Schüler- und Studenten-Dasein gemacht).
    Muss ich diese Beschäftigung in der Steuererklärung angeben oder nicht?

    LG Clara

    #2
    AW: Steuererklärung - Geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV

    Wozu willst du überhaupt eine Steuererklärung machen?

    Wenn der Minijob pauschal besteuert wurde, gehört er nicht in eine Steuererklärung, wenn du von deinem AG eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten hättest, schon.
    Mit der Rentenversicherung hat das nichts zu tun.

    Mit ElsterLohn auch nichts!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Steuererklärung - Geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV

      Wieso ich eine Steuererklärung machen möchte tut hier gar nichts zur Sache.

      Ich habe eine Lohn- und Gehaltsabrechnung erhalten, aber keine Lohnsteuerbescheinigung.

      Vielen Dank für die Antwort!

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        #4
        AW: Steuererklärung - Geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV

        Aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung ist auch ersichtlich, ob der Minijob pauschal versteuert wurde.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Steuererklärung - Geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV

          Und wo kann ich das sehen?

          Kommentar


            #6
            AW: Steuererklärung - Geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV

            Zitat von Clara_ Beitrag anzeigen
            Und wo kann ich das sehen?
            Hallo,

            auf deiner Lohnabrechnung

            Gruß FIGUL
            Zuletzt geändert von FIGUL; 19.03.2017, 16:29. Grund: Korrektur
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Steuererklärung - Geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV

              Wenn auf Steuerklasse abgerechnet wurde, dann ist die Steuerklasse (in deinem Fall höchstwahrscheinlich Steuerklasse I) auf der Lohnabrechnung mit angegeben,

              außerdem wird dort dann auch die Lohnsteuer mit 0,00 € ausgewiesen. Wenn nur ein pauschaler Abzug (§ 40a EStG) erfolgt ist, dann ist das auch so vermerkt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Steuererklärung - Geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Wenn auf Steuerklasse abgerechnet wurde, dann ist die Steuerklasse (in deinem Fall höchstwahrscheinlich Steuerklasse I) auf der Lohnabrechnung mit angegeben,

                außerdem wird dort dann auch die Lohnsteuer mit 0,00 € ausgewiesen. Wenn nur ein pauschaler Abzug (§ 40a EStG) erfolgt ist, dann ist das auch so vermerkt.
                Die Steuerklasse ist nicht eingetragen, bei Lohnsteuer und Pausch.-AV (ist das der Vermerk den du meinst?) ist ebenfalls nichts eingetragen.

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                  #9
                  AW: Steuererklärung - Geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV

                  Sieht nach Pauschal aus!
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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