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Einzelunternehmer zu Gbr, Jahresabschlus?

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    Einzelunternehmer zu Gbr, Jahresabschlus?

    Ein Freund hat von Juli 2016-August 2016 die Firma als Einzelunternehmer gegründet und geführt. Dann kam ich dazu und seit September 2016 betreiben wir die Firma als GbR. Muss mein Freund eine EÜR für Juli-August machen, und wir beide eine EÜR für die GbR von September-Dezember?

    #2
    AW: Einzelunternehmer zu Gbr, Jahresabschlus?

    Ja, man kann das m. E. so machen. Das ist am übersichtlichsten und wohl auch am gerechtesten. Ihr hättet als GBR wegen der 2 Monate m. E. aber auch vereinbaren können, dass die ebenfalls in der EUR der GBR erklärt werden.

    Die EÜR der GBR bildet jedenfalls die Grundlage der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und führt zu einer Zuordnung des Gewinns/Verlust gemäß Beteiligungsschlüssel.
    Man kann in der Feststellungserklärung über die Anlage FE 1 allerdings vom Schlüssel abweichen und so den Besonderheiten der ersten 2 Monate ebenfalls Rechnung tragen.

    Das ist jetzt meine persönliche Meinung, eine Steuerberatung ersetzt das nicht!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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