Hallo zusammen,
ich arbeite Vollzeit als Angestellte und bin nebenbei seit Jahren immer wieder mal freiberuflich als Übersetzerin und Sprecherin tätig (weswegen ich auch letztlich die Est. machen muss). Nun ist es aber so, dass ich mich dabei kaum aktiv um Aufträge kümmere und so letztes Jahr nur 100,- Euro damit eingenommen habe.
Bei der Einkommen-Überschuss-Rechnung darf ich nach Auskunft des FA bis zu 20 % für Telefonrechnungen angeben. In den Jahren vorher habe ich etwa 1000,- Euro eingenommen und dann habe ich auch 20 % angesetzt, aber z. B. nur vom Mobiltelefon und nicht auch von meinem DSL-Anschluss (was alles ja überwiegend privat genutzt wird und eine Flatrate beinhaltet). Ich darf, soweit ich weiß, bis zu 20 % von allem ansetzen (also Festnetz und Mobil) - aber de Facto wende ich das ja gar nicht auf. Ich habe daher einen Gewissenskonflikt und bin auch unsicher. Kann das echt sein, dass ich einfach die volle Pauschale (für beides) angeben darf? (Mir ist klar, dass die Werbekostenpauschale für Arbeitnehmer ja z. B. auch gewährt wird unabhängig davon, wie hoch die Ausgaben wirklich waren, aber trotzdem ist mir nicht wohl dabei).
Kann mir jemand dazu eine Auskunft geben?
Vielen Dank!
dilaraflies
ich arbeite Vollzeit als Angestellte und bin nebenbei seit Jahren immer wieder mal freiberuflich als Übersetzerin und Sprecherin tätig (weswegen ich auch letztlich die Est. machen muss). Nun ist es aber so, dass ich mich dabei kaum aktiv um Aufträge kümmere und so letztes Jahr nur 100,- Euro damit eingenommen habe.
Bei der Einkommen-Überschuss-Rechnung darf ich nach Auskunft des FA bis zu 20 % für Telefonrechnungen angeben. In den Jahren vorher habe ich etwa 1000,- Euro eingenommen und dann habe ich auch 20 % angesetzt, aber z. B. nur vom Mobiltelefon und nicht auch von meinem DSL-Anschluss (was alles ja überwiegend privat genutzt wird und eine Flatrate beinhaltet). Ich darf, soweit ich weiß, bis zu 20 % von allem ansetzen (also Festnetz und Mobil) - aber de Facto wende ich das ja gar nicht auf. Ich habe daher einen Gewissenskonflikt und bin auch unsicher. Kann das echt sein, dass ich einfach die volle Pauschale (für beides) angeben darf? (Mir ist klar, dass die Werbekostenpauschale für Arbeitnehmer ja z. B. auch gewährt wird unabhängig davon, wie hoch die Ausgaben wirklich waren, aber trotzdem ist mir nicht wohl dabei).
Kann mir jemand dazu eine Auskunft geben?
Vielen Dank!
dilaraflies
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