Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Freiberufliche Nebentätigkeit

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Freiberufliche Nebentätigkeit

    Hallo zusammen,

    ich arbeite Vollzeit als Angestellte und bin nebenbei seit Jahren immer wieder mal freiberuflich als Übersetzerin und Sprecherin tätig (weswegen ich auch letztlich die Est. machen muss). Nun ist es aber so, dass ich mich dabei kaum aktiv um Aufträge kümmere und so letztes Jahr nur 100,- Euro damit eingenommen habe.
    Bei der Einkommen-Überschuss-Rechnung darf ich nach Auskunft des FA bis zu 20 % für Telefonrechnungen angeben. In den Jahren vorher habe ich etwa 1000,- Euro eingenommen und dann habe ich auch 20 % angesetzt, aber z. B. nur vom Mobiltelefon und nicht auch von meinem DSL-Anschluss (was alles ja überwiegend privat genutzt wird und eine Flatrate beinhaltet). Ich darf, soweit ich weiß, bis zu 20 % von allem ansetzen (also Festnetz und Mobil) - aber de Facto wende ich das ja gar nicht auf. Ich habe daher einen Gewissenskonflikt und bin auch unsicher. Kann das echt sein, dass ich einfach die volle Pauschale (für beides) angeben darf? (Mir ist klar, dass die Werbekostenpauschale für Arbeitnehmer ja z. B. auch gewährt wird unabhängig davon, wie hoch die Ausgaben wirklich waren, aber trotzdem ist mir nicht wohl dabei).

    Kann mir jemand dazu eine Auskunft geben?

    Vielen Dank!

    dilaraflies

    #2
    AW: Freiberufliche Nebentätigkeit

    Mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung hat deine Frage überhaupt nichts zu tun und mit der elektronischen Steuererklärung eigentlich auch nichts.

    Bei nur 100 € Jahreseinnahmen ist es aber, wenn du ansonsten keine weiteren Einkünfte außer denen als Arbeitnehmer hast, bedeutungslos, ob du da jetzt Betriebsausgaben absetzt oder nicht.

    Denn für dich greift in diesem Fall im Jahr 2016 die 410-Euro-Regelung des § 46 Abs. 3 EStG

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Freiberufliche Nebentätigkeit

      Hallo Charlie24,

      es tut mir leid, wenn solche Fragen hier eigentlich nicht gestattet sind.
      Aber ich danke dir wirklich sehr für die Verlinkung zum hilfreichen Gesetzestext!

      Schönen Abend noch.

      Dilaraflies

      Kommentar


        #4
        AW: Freiberufliche Nebentätigkeit

        es tut mir leid, wenn solche Fragen hier eigentlich nicht gestattet sind.
        Was heißt gestattet, Steuerberatung ist nun mal nicht Gegenstand dieses Forums. Wer Steuerberatung leisten darf, ist in Deutschland genau geregelt.
        Dieses Forum darf das jedenfalls nicht!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X