Nachzahlung bei 2mal Steuerklasse 4

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Nachzahlung bei 2mal Steuerklasse 4

    Hast Du denn die Anlage Vorsorgeaufwand beigefügt?

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  • magvox
    antwortet
    AW: Nachzahlung bei 2mal Steuerklasse 4

    Es geht um die Erklärung für 2016, ich mache die Erklärung mit dem Elster Formular Programm.
    Wenn ich in der Erklärung für 2016 den Wert der Kinderbetreuungskosten und der Handwerkerleistungen aus 2015 eingebe, würde ich auch wieder eine Erstattung bekommen. Ohne diese Werte rechnet mir das Programm aber eine Nachzahlung aus.
    Zuletzt geändert von magvox; 30.03.2017, 21:57.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Nachzahlung bei 2mal Steuerklasse 4

    Hallo magvox,

    vergleiche doch einmal mit dem Steuerbescheid des Vorjahres, wie hoch war die Steuerermäßigung durch Handwerkerleistungen und wie hoch die kleine Erstattung.

    Oder du nimmst mal einen Lohnsteuerrechner und überprüfst den Lohnsteuerabzug.

    Tschüß

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Nachzahlung bei 2mal Steuerklasse 4

    Hallo,

    um es etwas einzugrenzen
    womit macht ihr die Erklärung?

    Gruß FIGUL

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Nachzahlung bei 2mal Steuerklasse 4

    Zitat von magvox Beitrag anzeigen
    Nun sollen wir heuer aber etwas nachzahlen
    Was heißt heuer? Für 2016? Wer sagt das? Habt Ihr schon den Bescheid? Was hat die Elster-Berechnung ergeben? Welche Software verwendet Ihr?

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  • magvox
    hat ein Thema erstellt Nachzahlung bei 2mal Steuerklasse 4.

    Nachzahlung bei 2mal Steuerklasse 4

    Hallo,
    wir, verheiratet, 2 Kinder, beide Steuerklasse IV, haben in den vergangenen Jahren immer ein wenig Einkommensteuer erstattet bekommen.
    Nun sollen wir heuer aber etwas nachzahlen. Will nun dahinter kommen, ob vom Arbeitgeber evtl. zu wenig Lohnsteuer abgezogen wurde.

    Steuerfreie Einkünfte mit Progressionsvorbehalt hatten wir keine.
    Wir haben dieses Jahr keine Handwerkerkosten und auch keine Kinderbetreuungskosten, die wir im Vergleich zu den Vorjahren angeben könnten.
    Wenn es aber nur an diesen Positionen liegen würde, dass wir in den vergangenen Jahren eine Erstattung bekommen haben, dann würde uns ja unter dem Jahr deutlich zu wenig Lohnsteuer abgezogen werden.
    Auch eine Erhöhung des Bruttoeinkommens wird doch bei der Lohnsteuer berücksichtig, oder?

    Mir ist klar, dass ohne konkrete Zahlen, eine Antwort schwierig wird, vielleicht kann mir aber dennoch jemand einen Tipp geben, an was das liegen könnte.
    Danke
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