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Nachzahlung bei 2mal Steuerklasse 4

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    #16
    AW: Nachzahlung bei 2mal Steuerklasse 4

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    ......

    Nachzahlungen bei 2-mal Steuerklasse 4 können sich z. B. ergeben, wenn einer der Ehegatten als Soldat oder Polizist Anspruch auf Freie Heilfürsorge hat .....
    Hallo Charlie24,

    Freie Heilfürsorge Soldat -> JA
    Polizist ? -> NEIN , verbeamtet und private KV mindestens 50 Prozent und schöpft schon damit meist Höchstbetrag der Vorsorgeaufwendungen aus.

    Tschüß

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      #17
      AW: Nachzahlung bei 2mal Steuerklasse 4

      Freie Heilfürsorge gibt es partiell auch noch für Polizeibeamte.

      http://www.beihilferatgeber.de/beihi...tlicher-dienst
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        AW: Nachzahlung bei 2mal Steuerklasse 4

        Hallo,

        wenn der TE so ein Fall ist, dann hätte er diese Voraussetzungen ja auch schon die letzten Jahre gehabt, es sei denn er hätte frisch den AG (zur Polizei oder so) gewechselt, dann hätte er das bestimmt erwähnt, weil es ist ja ein gravierender Unterschied.

        Im ersten Beitrag schreibt er ->wir, verheiratet, 2 Kinder, beide Steuerklasse IV, haben in den vergangenen Jahren immer ein wenig Einkommensteuer erstattet bekommen.
        Nun sollen wir heuer aber etwas nachzahlen. Will nun dahinter kommen, ob vom Arbeitgeber evtl. zu wenig Lohnsteuer abgezogen wurde.

        Steuerfreie Einkünfte mit Progressionsvorbehalt hatten wir keine.
        Wir haben dieses Jahr keine Handwerkerkosten und auch keine Kinderbetreuungskosten, die wir im Vergleich zu den Vorjahren angeben könnten.
        Wenn es aber nur an diesen Positionen liegen würde, dass wir in den vergangenen Jahren eine Erstattung bekommen haben, dann würde uns ja unter dem Jahr deutlich zu wenig Lohnsteuer abgezogen werden.

        Also die letzten Jahre immer gleiche Bedingungen, außer den Handwerkerkosten und Kinderbetreung.

        Tschüß

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          #19
          AW: Nachzahlung bei 2mal Steuerklasse 4

          Kinderbetreuung kann schon ins Geld gehen und zieht sich ja in der Regel über mehrere Jahre hin.

          Der/die TE hält sich mit konkreten Angaben sehr bedeckt, wir stochern also ein wenig im Nebel.

          Ich werde mich deshalb nicht an weiteren Spekulationen über denn wahren Grund der jetzigen Nachzahlung beteiligen.

          Ich habe nur ein Beispiel genannt, bei dem es auch bei 2-mal Steuerklasse IV und korrektem Lohnsteuerabzug zu einer Nachzahlung kommen kann.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #20
            AW: Nachzahlung bei 2mal Steuerklasse 4

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Nachzahlungen bei 2-mal Steuerklasse 4 können sich z. B. ergeben, wenn einer der Ehegatten als Soldat oder Polizist oder vergleichbar Anspruch auf Freie Heilfürsorge hat und keine oder nur geringe Krankenversicherungsbeiträge bezahlt.

            Da ist der Lohnsteuerabzug zwar richtig, die beim Lohnsteuerabzug berücksichtigte Vorsorgepauschale (Nummer 28 der Lohnsteuerbescheinigung) ist aber in solchen Fällen zu hoch, so dass sich eine Nachzahlung ergibt.
            Hallo, ich vermute nun, dass daran (siehe oben) liegen könnte. Wäre ich dann zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet?

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              #21
              AW: Nachzahlung bei 2mal Steuerklasse 4

              Zitat von magvox Beitrag anzeigen
              Hallo, ich vermute nun, dass daran (siehe oben) liegen könnte. Wäre ich dann zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet?
              Davon gehe ich aus. § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG regelt die Veranlagungspflicht in solchen Fällen wie folgt:

              2) Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so wird eine Veranlagung nur durchgeführt,
              .....
              3. wenn bei einem Steuerpflichtigen die Summe der beim Steuerabzug vom Arbeitslohn nach § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe b bis d berücksichtigten Teilbeträge der Vorsorgepauschale größer ist als die abziehbaren Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 und Nummer 3a in Verbindung mit Absatz 4 und der im Kalenderjahr insgesamt erzielte Arbeitslohn 11 200 Euro übersteigt, oder bei Ehegatten, die die Voraussetzungen des § 26 Absatz 1 erfüllen, der im Kalenderjahr von den Ehegatten insgesamt erzielte Arbeitslohn 21 250 Euro übersteigt;

              https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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