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Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge Kind

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    Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge Kind

    Hallo, ich bin neu hier und hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen
    Und zwar würde ich gerne wissen, ob man die Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge die auf der Lohnsteuerbescheinigung stehen, in der Zeile 31 Anlage Kind einfach nochmal eintragen kann? Die Kinder sind mitversichert in der GKV. Ich werde aus den hier im Internet zu findenden Aussagen nicht schlau, es steht das man die Beiträge als Sonderausgabe angeben kann obwohl das Kind im Prinzip ja nur mitversichert ist. Kann mir jemand weiterhelfen?
    Vielen Dank.

    #2
    AW: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge Kind

    Und zwar würde ich gerne wissen, ob man die Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge die auf der Lohnsteuerbescheinigung stehen, in der Zeile 31 Anlage Kind einfach nochmal eintragen kann? Die Kinder sind mitversichert in der GKV.
    Nein, die Beiträge der Eltern dürfen nur einmal in der Anlage Vorsorgeaufwand angegeben werden, sie wurden ja auch nur einmal bezahlt.

    In der Anlage Kind dürfen nur Beiträge geltend gemacht werden, die für ein Kind bezahlt werden!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge Kind

      Mich Charlie24 anschließend vielleicht ein Hinweis, damit es klarer wird:

      Wenn Jemand familienversichert ist, hat er ja gerade KEINE Beiträge und die können auch nirgends eingetragen werden. Nur der Hauptversicherte hat Beiträge. Die Eintragungsmöglichkeiten z.B. in der Anlage Kind muss es aber geben, da es ja auch Konstellationen gibt, in der das Kind NICHT familienversichert ist und sich daher selbst versichern muss oder in denen das Kind privat versichert ist, denn in der privaten KV gibt es keine Familienversicherung, sondern es heißt 12 Kinder = 12 Versicherungsbeiträge.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge Kind

        Hallo Charlie24,
        erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
        Aber dann würde doch nie ein Beitrag entstehen. Ist es nicht so das Kinder generell mitversichert sind? Es steht ja auch nur die "Basisabsicherung" ist absetzbar.
        Das habe ich im Inet gefunden:


        "In der Regel läuft es so: Als Arbeitnehmer sind Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse wie der AOK, Techniker oder Barmer. Sobald Sie ein Kind bekommen, versichert die Krankenkasse Ihr Kind mit. Dieses Prinzip nennt sich Familienversicherung. Sind die Eltern beide privat versichert, ist das Kind übrigens ebenfalls in der privaten Krankenversicherung.

        Egal ob gesetzlich oder privat: Die monatlichen Beiträge für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung können Sie als Sonderausgabe in Ihrer Steuererklärung eintragen – auch die Beiträge für Ihr Kind. Einzige Voraussetzung dafür ist, dass Sie einen Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag für Ihr Kind haben. "


        Das verwirrt mich in bisschen.

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          #5
          AW: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge Kind

          Siehe mein Beitrag, der sich wohl mit Deinem überschnitten hat.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge Kind

            Hallo Picard,
            überschnitten!
            Aber was sagt dir der Text unten? Da steht doch das was von Familienversicherung.

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              #7
              AW: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge Kind

              Es heißt aber auch dort "Beiträge FÜR Ihr Kind". Wenn Du aber wegen Familienversicherung keinen Beitrag FÜR Dein Kind hast, sondern nur einen Beitrag für DICH, hast Du nun mal nichts, was Du da eintragen könntest. Nur wenn Du tatsächlich wegen EIGENEN gesetzlichen oder privaten KV des Kindes dessen Beiträge zahlst, dann ja, natürlich.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                #8
                AW: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge Kind

                Hallo Edinovic,

                Beispielsfall ich bin privat versichert und die ganze Familie folgt dann hinterher und meine Frau hat eine eigene private Versicherung und für jedes Kind habe ich auch eine abgeschlossen oder abschließen müssen, diese für die Kinder gezahlten Beiträge trage ich dann in die jeweilige Anlage Kind ein. ich schaffe es zwar nicht bis 12 wie im Beispielsfall von Picard777 aber bis 6 und logischerweise 6 einzelne private KV für die Kinder.

                Tschüß
                Zuletzt geändert von holzgoe; 30.03.2017, 13:21. Grund: Ergänzung

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                  #9
                  AW: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge Kind

                  Es gibt nicht nur den Fall, dass die Eltern, wie in der PKV, für jedes Kind einen individuellen Beitrag zahlen müssen, es gibt auch den Fall, dass Kinder in einem Ausbildungsdienstverhältnis (Erstausbildung)
                  entlohnt werden und selbst Krankenversicherungsbeiträge entrichten müssen.

                  Da besteht ein Wahlrecht: Die vom Kind geschuldeten Versicherungsbeiträge dürfen dann entweder in der Anlage Kind von den Eltern geltend gemacht werden oder vom Kind in seiner eigenen Steuererklärung.
                  Doppelt ist auch hier nicht zulässig! Für diesen Fall ist die rechte Spalte auszufüllen
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge Kind

                    Ich hole diesen Thread mal hoch, weil das genau auf meine Frage zutrifft:

                    Wir sind Familienversichert, also unser Kind läuft auf die Krankenversicherung meiner Frau mit (gesetzlich).

                    Allerdings hat sie noch eine Zusatzversicherung für das Kind abgeschlossen (Chefarzt Behanlung und solche Dinge).

                    Können wir diese Zusatzversicherung in der Anlage Kind geltend machen?

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                      #11
                      AW: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge Kind

                      Hallo,

                      können kannst du alles.
                      Steht ja auch in der Anlage Kind

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        AW: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge Kind

                        Sie können diese Aufwendungen auf der Anlage Kind in Zeile 37 (= für 2017) geltend machen.

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                          #13
                          AW: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge Kind

                          Eine steuerliche Auswirkung wird aber in der Regel nicht gegeben sein.
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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