Hallo Zusammen,
Ich bin mir nicht sicher, ob dass das richtige Forum für meine Frage ist, hoffe jedoch ich bin richtig. Das Finanzamt habe ich telefonisch bisher leider nicht erreicht um meine Frage zu klären. Ich plane für das Studium ein neues Notebook zu kaufen, da mein altes Notebook nun bereits über 5 Jahre alt ist und von der Geschwindigkeit mittlerweile nicht mehr zeitgemäß ist. Da ich das Notebook gerne innerhalb eines Jahres absetzen würde, und aktuell wieder einige Elektronik-Fachhändler/Märkte und Elektronik-Onlinehändler wieder mit diversen Gutschein/Rabatt-Punkte-Aktionen werben, würde ich gerne wissen wie sich diese Rabatte auf die Bruttogrenze von 487,90€ auswirken.
Folgende beiden Rabatt-Aktionen stehen aktuell an:
Händler A:
Bietet pro 1€ getätigtem Umsatz Rabatt-Punkte in höhe von 30 cent. Die Punkte werden innerhalb von 2 Wochen gutgeschrieben und können dann innerhalb von 30 Tagen beim Kauf eines weiteren Produktes eingelöst werden.
Händler B:
Bietet 50€ Gutscheine für 40€. Die Gutscheine können kombiniert werden, so dass z.B. bei 12 Gutscheinen eine Ersparnis von 120€ möglich ist.
Wie würde nun um die steuerliche Absetzbarkeit des Notebooks nun in folgenden beiden Varianten stehen:
Szenario 1:
Kauf eines Produktes beim Händler A mit einem Wert von 700€. Durch den Kauf erhält der Käufer vom Verkäufer nach 14 Tagen Rabatt-Punkte im Wert von 210€ (700€ x 30 cent) gutgeschrieben. Diese 210€ werden innerhalb ihrer Gültigkeit (= 30 Tage) genutzt um ein 599€ teures Notebook zu kaufen, dass nach Abzug der Punkte nur noch 389€ kostet.
Szneario 2:
Kauf von 12 x 50€ Gutscheinen beim Händler B. Anschließend werden diese 12 Gutscheine drei Monate später zum Kauf eines Notebooks mit einem Wert von 600€ eingelöst. Dadurch, dass die Gutscheine für 480€ erworben wurde, liegt eine Ersparnis um 120€ vor und das Notebook hat hierdurch quasi nur 480€ statt 600€ gekostet.
Szenario 3:
Kauf eines Notebook bei einem anderen Online-Händler C. Die Seite wird über ein Cashback-Portal aufgerufen, dass seine Kunden an der Provision/Vermittlungsgebühr des Online-Händlers C teilhaben lässt. Der Kunde kauft ein Notebook mit einem Wert von 500€ und erhält nach zwei Monaten 10% des Preises (=50€) zurückerstattet, so dass er für das Notebook effektiv nur 450€ zahlen musste.
Ist es in allen drei Fällen/Szenarien möglich, dass Notebook steuerlich innerhalb eines Jahres voll anzusetzen, da man durch die Rabatt-Aktionen die Grenze von 487,90€ (zur vollen Absetzbarkeit innerhalb eines Jahres) unterschritten hat? Oder muss der Original-Wert von 500, 599€ bzw. 600€ genutzt werden und das Notebook somit über drei Jahre abgeschrieben werden?
Hat einer eine Idee wie hierzu verfahren werden muss? Leider habe ich keine eindeutigen Informationen hierzu gefunden.
Vielen Dank im Voraus!
mfg,
Speku
Ich bin mir nicht sicher, ob dass das richtige Forum für meine Frage ist, hoffe jedoch ich bin richtig. Das Finanzamt habe ich telefonisch bisher leider nicht erreicht um meine Frage zu klären. Ich plane für das Studium ein neues Notebook zu kaufen, da mein altes Notebook nun bereits über 5 Jahre alt ist und von der Geschwindigkeit mittlerweile nicht mehr zeitgemäß ist. Da ich das Notebook gerne innerhalb eines Jahres absetzen würde, und aktuell wieder einige Elektronik-Fachhändler/Märkte und Elektronik-Onlinehändler wieder mit diversen Gutschein/Rabatt-Punkte-Aktionen werben, würde ich gerne wissen wie sich diese Rabatte auf die Bruttogrenze von 487,90€ auswirken.
Folgende beiden Rabatt-Aktionen stehen aktuell an:
Händler A:
Bietet pro 1€ getätigtem Umsatz Rabatt-Punkte in höhe von 30 cent. Die Punkte werden innerhalb von 2 Wochen gutgeschrieben und können dann innerhalb von 30 Tagen beim Kauf eines weiteren Produktes eingelöst werden.
Händler B:
Bietet 50€ Gutscheine für 40€. Die Gutscheine können kombiniert werden, so dass z.B. bei 12 Gutscheinen eine Ersparnis von 120€ möglich ist.
Wie würde nun um die steuerliche Absetzbarkeit des Notebooks nun in folgenden beiden Varianten stehen:
Szenario 1:
Kauf eines Produktes beim Händler A mit einem Wert von 700€. Durch den Kauf erhält der Käufer vom Verkäufer nach 14 Tagen Rabatt-Punkte im Wert von 210€ (700€ x 30 cent) gutgeschrieben. Diese 210€ werden innerhalb ihrer Gültigkeit (= 30 Tage) genutzt um ein 599€ teures Notebook zu kaufen, dass nach Abzug der Punkte nur noch 389€ kostet.
Szneario 2:
Kauf von 12 x 50€ Gutscheinen beim Händler B. Anschließend werden diese 12 Gutscheine drei Monate später zum Kauf eines Notebooks mit einem Wert von 600€ eingelöst. Dadurch, dass die Gutscheine für 480€ erworben wurde, liegt eine Ersparnis um 120€ vor und das Notebook hat hierdurch quasi nur 480€ statt 600€ gekostet.
Szenario 3:
Kauf eines Notebook bei einem anderen Online-Händler C. Die Seite wird über ein Cashback-Portal aufgerufen, dass seine Kunden an der Provision/Vermittlungsgebühr des Online-Händlers C teilhaben lässt. Der Kunde kauft ein Notebook mit einem Wert von 500€ und erhält nach zwei Monaten 10% des Preises (=50€) zurückerstattet, so dass er für das Notebook effektiv nur 450€ zahlen musste.
Ist es in allen drei Fällen/Szenarien möglich, dass Notebook steuerlich innerhalb eines Jahres voll anzusetzen, da man durch die Rabatt-Aktionen die Grenze von 487,90€ (zur vollen Absetzbarkeit innerhalb eines Jahres) unterschritten hat? Oder muss der Original-Wert von 500, 599€ bzw. 600€ genutzt werden und das Notebook somit über drei Jahre abgeschrieben werden?
Hat einer eine Idee wie hierzu verfahren werden muss? Leider habe ich keine eindeutigen Informationen hierzu gefunden.
Vielen Dank im Voraus!
mfg,
Speku
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