Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Belege online einreichen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Belege online einreichen

    Hallo EF,

    wieso gibt's nicht schon die Möglichkeit Belege (farbig) einzuscannen und gemeinsam mit der Steuererklärung ans FA zu senden?
    Ich finde das ist in heutiger Zeit längst überfällig.

    Gibt's da technische oder rechtliche Probleme?

    Kann jemand sagen wann diese Möglichkeit angeboten wird?

    Vielen Dank.

    Grüße
    Michael

    #2
    AW: Belege online einreichen

    Zitat von techie27 Beitrag anzeigen
    Hallo EF,

    wieso gibt's nicht schon die Möglichkeit Belege (farbig) einzuscannen und gemeinsam mit der Steuererklärung ans FA zu senden?
    Ich finde das ist in heutiger Zeit längst überfällig.

    Gibt's da technische oder rechtliche Probleme?

    Kann jemand sagen wann diese Möglichkeit angeboten wird?

    Vielen Dank.

    Grüße
    Michael
    Hallo,
    siehe Mail-Adresse Deines FA und
    https://www.elster.de/arbeitn_home.php
    (Belegvorlage auf Anforderung)
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Belege online einreichen

      Kann jemand sagen wann diese Möglichkeit angeboten wird?
      Es läuft derzeit darauf hinaus, die heute partiell noch bestehende Pflicht zur Belegvorlage durch eine Belegvorhaltepflicht zu ersetzen.

      Will heißen, der Steuerpflichtige reicht nur noch dann Belege ein, wenn er vom Finanzamt ausdrücklich dazu aufgefordert wird oder wenn er von sich aus damit rechnet,
      dazu aufgefordert zu werden, wie zum Beispiel bei größeren außergewöhnlichen Belastungen oder umfangreichen Handwerkerleistungen!

      Ob sich dabei die Übermittlung von Belegkopien als E-Mailanhang durchsetzen wird oder es bei der Vorlage von Originalbelegen bleibt, wird man abwarten müssen.

      https://www.steuern.de/steuergesetz-...h-ab-2018.html
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      Lädt...
      X