AW: Pauschale für "übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" EÜR
Hallo zusammen,
um die Diskussion wieder auf die ursprüngliche Fragestellung von edtom zurückzuführen,
hier ein Zitat aus dem WWW:
Die Schätzung
In der Zeit der Flatrates lassen sich einzelne Gesprächs- oder Internetkosten nicht präzise ermitteln. Hier empfiehlt sich eine Schätzung. Wer den Privatanteil an den Telefonkosten schätzt, muss dies auf einer plausiblen Grundlage tun. Der Selbstständige könnte beispielsweise das Telefonierverhalten drei Monate lang an Einzelverbindungsnachweisen beobachten. Auf dieser Basis kann er für die Zukunft eine Schätzung vornehmen, die einer Prüfung durch das Finanzamt standhält.
Die Steuerberatungsgesellschaft Gonze & Schüttler empfiehlt auf ihren Internetseiten als Richtgrößen folgende Prozentsätze für die Aufteilung zwischen beruflichen und privaten Telekommunikationskosten von Selbstständigen:
Telefonrechnungen bis 130 Euro pro Monat: Bis 30 Prozent können als geschäftlicher Anteil abgesetzt werden.
https://www.rechnungswesen-portal.de...fonkosten.html
Im aktuellen Link
http://www.steuer-gonze.de/web/index...telefonkosten-
sind es nur noch 20 Prozent.
Solche Links findet man/frau massenweise.
Theorie und Praxis??
Im Endeffekt muss jeder/jede entscheiden, ob er/sie das so macht.
Gruß Xaver
Hallo zusammen,
um die Diskussion wieder auf die ursprüngliche Fragestellung von edtom zurückzuführen,
hier ein Zitat aus dem WWW:
Die Schätzung
In der Zeit der Flatrates lassen sich einzelne Gesprächs- oder Internetkosten nicht präzise ermitteln. Hier empfiehlt sich eine Schätzung. Wer den Privatanteil an den Telefonkosten schätzt, muss dies auf einer plausiblen Grundlage tun. Der Selbstständige könnte beispielsweise das Telefonierverhalten drei Monate lang an Einzelverbindungsnachweisen beobachten. Auf dieser Basis kann er für die Zukunft eine Schätzung vornehmen, die einer Prüfung durch das Finanzamt standhält.
Die Steuerberatungsgesellschaft Gonze & Schüttler empfiehlt auf ihren Internetseiten als Richtgrößen folgende Prozentsätze für die Aufteilung zwischen beruflichen und privaten Telekommunikationskosten von Selbstständigen:
Telefonrechnungen bis 130 Euro pro Monat: Bis 30 Prozent können als geschäftlicher Anteil abgesetzt werden.
https://www.rechnungswesen-portal.de...fonkosten.html
Im aktuellen Link
http://www.steuer-gonze.de/web/index...telefonkosten-
sind es nur noch 20 Prozent.
Solche Links findet man/frau massenweise.
Theorie und Praxis??
Im Endeffekt muss jeder/jede entscheiden, ob er/sie das so macht.
Gruß Xaver
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