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Pauschale für "übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" EÜR

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    #16
    AW: Pauschale für "übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" EÜR

    Hallo zusammen,
    um die Diskussion wieder auf die ursprüngliche Fragestellung von edtom zurückzuführen,
    hier ein Zitat aus dem WWW:
    Die Schätzung
    In der Zeit der Flatrates lassen sich einzelne Gesprächs- oder Internetkosten nicht präzise ermitteln. Hier empfiehlt sich eine Schätzung. Wer den Privatanteil an den Telefonkosten schätzt, muss dies auf einer plausiblen Grundlage tun. Der Selbstständige könnte beispielsweise das Telefonierverhalten drei Monate lang an Einzelverbindungsnachweisen beobachten. Auf dieser Basis kann er für die Zukunft eine Schätzung vornehmen, die einer Prüfung durch das Finanzamt standhält.
    Die Steuerberatungsgesellschaft Gonze & Schüttler empfiehlt auf ihren Internetseiten als Richtgrößen folgende Prozentsätze für die Aufteilung zwischen beruflichen und privaten Telekommunikationskosten von Selbstständigen:
    Telefonrechnungen bis 130 Euro pro Monat: Bis 30 Prozent können als geschäftlicher Anteil abgesetzt werden.
    https://www.rechnungswesen-portal.de...fonkosten.html

    Im aktuellen Link
    http://www.steuer-gonze.de/web/index...telefonkosten-
    sind es nur noch 20 Prozent.

    Solche Links findet man/frau massenweise.

    Theorie und Praxis??

    Im Endeffekt muss jeder/jede entscheiden, ob er/sie das so macht.

    Gruß Xaver

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      #17
      AW: Pauschale für "übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" EÜR

      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
      Und zu strafrechtlichen Konsequenzen, wolltest Du sicherlich ergänzen ?
      ...Ich denke, dass ihr mein Anliegen nicht richtig verstanden habt. Dass es keine Pauschale gibt, ist mir jetzt klar. Vielen Dank.

      Das heisst aber lange nicht, dass es "fiktive Beträge" sind, sondern eine SCHÄTZUNG von meinem Steuerberater auf Grundlage von meinen tatsächlichen Telefonkosten, wo man den privaten und beruflichen Anteil nur schätzen kann. Es war für mich schwer es nachzuvollziehen, aber mit dem Link von Xaver kann ich jetzt besser verstehen, was mein StB gemacht hatte.

      Dies enthält auch Büromaterialkosten, die auch geschätzt wurden, da die Grenze zwischen privat und gewerblich auch nicht genau erteilt werden konnte. Von daher hat er die Summe unter Z.52 und nicht Z.40 gesetzt.

      Nochmal, vielen Dank Xaver. Ich denke es kommt hin.

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