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Straßenbaukosten wo eintragen ?

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    Straßenbaukosten wo eintragen ?

    Als Eigentümer eines 3 Familienhauses , 2 Wohnungen vermietet , eine selbst genutzt , müssen wir uns an den Kosten beteiligen der Stadt. Es handelt sich um eine Nebenstraße die defekt war und somit erneuert wurde. Dieses wurde in 3 Raten aufgeteilt. Kann ich diese Ratenzahlung geltend machen , wenn ja wo bitte . Über eine kurze Info würde ich mich freuen

    #2
    AW: Straßenbaukosten wo eintragen ?

    Hallo,
    Steuerberatung ist in diesem Forum nicht gestattet. (Suche im Internet: Straßenbaukosten absetzbar, oder frage einen steuerberatenden Beruf)
    Zuletzt geändert von stiller; 13.04.2017, 00:00. Grund: Rechtschreibung
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Straßenbaukosten wo eintragen ?

      Hier zwei Beispiele

      http://www.steuerberater.net/steuert...en_000113.html
      https://www.anwalt.de/rechtstipps/st...en_024520.html

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        #4
        AW: Straßenbaukosten wo eintragen ?

        wenn ja wo bitte
        Ohne auf die Frage des ja oder nein einzugehen, würden die Kosten der Erneuerung bei ja zum Erhaltungsaufwand gehören. Absetzbar wäre natürlich nur der auf die vermieteten Wohnungen entfallende Anteil.

        Größeren Erhaltungsaufwand darf man, jeweils beginnend mit dem Jahr der Zahlung, auf bis zu 5 Jahre gleichmäßig verteilen.

        Maßgebliche Zeilen für die Einträge in die Anlage V wären 2016: Zeile 40 oder Zeile 41 ff bei Verteilung auf mehr als ein Jahr.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Straßenbaukosten wo eintragen ?

          Danke Euch , hat sich erledigt, bin klar gekommen !

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