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Geldwerter Vorteil - wo eintragen

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    Geldwerter Vorteil - wo eintragen

    Hallo in die Runde,
    vorneweg, ich bin keine Fachfrau was die Steuererklärung angeht
    Ich habe durch meinen Arbeitgeber ein Mitarbeiterdarlehen zu günstigen Konditionen erhalten. Ab 2016 fällt nun der Rabattfreibetrag weg. Ich habe einen Auszug über meinen Geldwerten Vorteil von meinem AG erhalten und frage mich, wo ich den Betrag in der Steuersoftware eintragen muss. Ist das Anlage N, Zeile 20? Ich habe da aber konkret zu geldwertem Vorteil nichts gefunden, bin eher erschrocken, dass der Erstattungsbetrag nach Eintrag rapide in den Keller geht.
    Danke für die Hilfe!!
    LG A

    #2
    AW: Geldwerter Vorteil - wo eintragen

    Zitat von Alexaaa Beitrag anzeigen
    Hallo in die Runde,
    vorneweg, ich bin keine Fachfrau was die Steuererklärung angeht
    Ich habe durch meinen Arbeitgeber ein Mitarbeiterdarlehen zu günstigen Konditionen erhalten. Ab 2016 fällt nun der Rabattfreibetrag weg. Ich habe einen Auszug über meinen Geldwerten Vorteil von meinem AG erhalten und frage mich, wo ich den Betrag in der Steuersoftware eintragen muss. Ist das Anlage N, Zeile 20? Ich habe da aber konkret zu geldwertem Vorteil nichts gefunden, bin eher erschrocken, dass der Erstattungsbetrag nach Eintrag rapide in den Keller geht.
    Danke für die Hilfe!!
    LG A
    Hallo,

    siehe hier
    http://www.bundesfinanzministerium.d...cationFile&v=1

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Geldwerter Vorteil - wo eintragen

      Hallo,
      oder wenn man eine Suchmaschine bemüht, hier:
      https://www.buhl.de/wiso-software/fo...rteil-angeben/
      Gruß, Basteltyp

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      ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

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        #4
        AW: Geldwerter Vorteil - wo eintragen

        Ich habe einen Auszug über meinen Geldwerten Vorteil von meinem AG erhalten und frage mich, wo ich den Betrag in der Steuersoftware eintragen muss.
        Man muss vorab immer klären, ob der AG den geldwerten Vorteil nicht bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt hat, wozu er ja eigentlich verpflichtet ist!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Geldwerter Vorteil - wo eintragen

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Man muss vorab immer klären, ob der AG den geldwerten Vorteil nicht bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt hat, wozu er ja eigentlich verpflichtet ist!
          Lieben Dank! Das werde ich nochmal in der Personalabteilung nachfragen müssen, ich finde nämlich keine 'passende' Angabe dazu in meiner Lohnsteuerbescheinigung. Oder wo müsste es dort ausgewiesen sein?

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            #6
            AW: Geldwerter Vorteil - wo eintragen

            Aus der Lohnsteuerbescheinigung dürfte das kaum ersichtlich sein. Eher anhand der Gehaltsabrechnung.

            Kommentar


              #7
              AW: Geldwerter Vorteil - wo eintragen

              Zitat von Anja39 Beitrag anzeigen
              Aus der Lohnsteuerbescheinigung dürfte das kaum ersichtlich sein. Eher anhand der Gehaltsabrechnung.
              Auf meinem Entgeltnachweis ist monatlich eine Position mit "GWV Darlehen Steuerpfl." enthalten, der ist aber nicht in der Kalkulation Brutto, Abzüge und Netto enthalten, sondern ist am Rand neben dem brutto ausgewiesen. Kann ich dann davon ausgehen, dass der GWV berücksichtigt wurde und ich ihn bei der Steuererklärung nicht noch mal separat angeben muss?

              Danke Euch/Ihnen!

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                #8
                AW: Geldwerter Vorteil - wo eintragen

                Oder wo müsste es dort ausgewiesen sein?
                Der geldwerte Vorteil müsste im Bruttoarbeitslohn unter Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung enthalten sein. Deshalb, wie hier bereits bemerkt, ist das aus der Bescheinigung selbst nicht ersichtlich.

                - - - Aktualisiert - - -

                Steht denn auf der Gehaltsabrechnung nicht ein steuerpflichtiges Brutto?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Geldwerter Vorteil - wo eintragen

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Der geldwerte Vorteil müsste im Bruttoarbeitslohn unter Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung enthalten sein. Deshalb, wie hier bereits bemerkt, ist das aus der Bescheinigung selbst

                  Steht denn auf der Gehaltsabrechnung nicht ein steuerpflichtiges Brutto?
                  Ah, ich glaube nun hab ichs. Mein auf der Lohnsteuerbescheinigung unter 3. angegebener Bruttoarbeitslohn umfasst mein Gesamtbrutto aus allen 12 Gehaltsabrechnungen + die Summe der in 2016 auf den Gehaltsabrechnungen angegebene GWV. Dann sollte der GWV ja mit berücksichtigt worden sein, oder?

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                    #10
                    AW: Geldwerter Vorteil - wo eintragen

                    Dann sollte der GWV ja mit berücksichtigt worden sein, oder?
                    Warum hast du Zweifel?

                    Der GWV ist bereits versteuert worden, so wie das auch sein muss und deshalb nicht nochmals anzugeben!
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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