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Kirchensteuer -Abzug als abziehbare Sonderausgaben ?

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    Kirchensteuer -Abzug als abziehbare Sonderausgaben ?

    Hallo zusammen,

    ich habe heute Post vom Finanzamt erhalten mit einer deutlich höheren Rückzahlung als gedacht (ja ich weiß, ich sollte mich freuen aber ich will es aber auch verstehen.)
    Alle meine Angaben wurden übernommen jedoch wurde folgendes bei dem Bescheid erklärt:

    in 2016 wurden Kirchensteuer wie folgt gezahlt bzw erstattet

    Kirchensteuer
    erstattung für 2015 127,55
    Lohnkirchensteuer 1.138,23
    Summe 1.010,68

    Dieser Betrag 1.118,23€ wurde dann laut bescheid als Summe der unbeschrankt abziehnaren Sonderausgaben abgezogen.
    Aber irgendwie habe ich, dass gar nicht in meiner Erklärung angegeben ?!

    Bin auch nicht aus der Kirche ausgetreten.


    danke

    #2
    AW: Kirchensteuer -Abzug als abziehbare Sonderausgaben ?

    Zitat von jads Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    ich habe heute Post vom Finanzamt erhalten mit einer deutlich höheren Rückzahlung als gedacht (ja ich weiß, ich sollte mich freuen aber ich will es aber auch verstehen.)
    Alle meine Angaben wurden übernommen jedoch wurde folgendes bei dem Bescheid erklärt:

    in 2016 wurden Kirchensteuer wie folgt gezahlt bzw erstattet

    Kirchensteuer
    erstattung für 2015 127,55
    Lohnkirchensteuer 1.138,23
    Summe 1.010,68

    Dieser Betrag 1.118,23€ wurde dann laut bescheid als Summe der unbeschrankt abziehnaren Sonderausgaben abgezogen.
    Aber irgendwie habe ich, dass gar nicht in meiner Erklärung angegeben ?!

    Bin auch nicht aus der Kirche ausgetreten.


    danke
    Hallo,

    woher soll jemand im Forum wissen, was du in deiner Erklärung angegeben hast?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Kirchensteuer -Abzug als abziehbare Sonderausgaben ?

      genau das ist ja mein Problem :-)

      Laut Info von Elster-Online

      ElsterOnline
      Vergleich
      für 2016 über
      erklärte Daten / Bescheiddaten

      erkl. Daten lt. Bescheid Differenz
      € € €

      ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben
      unbeschränkt abzugsfähige Sonderausgaben . . . . . . . . -*- . . . . 1.012

      Kommentar


        #4
        AW: Kirchensteuer -Abzug als abziehbare Sonderausgaben ?

        Aber irgendwie habe ich, dass gar nicht in meiner Erklärung angegeben ?!
        Wo ist dein Problem? Kirchensteuer gehört zu den unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben.

        Sei froh, dass dein Finanzamt für dich mitgedacht hat!

        Mit ElsterFormular scheinst du deine Erklärung aber nicht gemacht zu haben. Da wärst du nach Eintrag der Kirchensteuer in die Lohnsteuerbescheinigung nämlich an den Eintrag bei den Sonderausgaben erinnert worden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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