Hallo,
wenn ich recht informiert bin, schließen sich getrennte Veranlagung und mittelbare Begünstigung aus. Da ich nicht in der Rentenversicherung bin, kann ich meine Riesterzulage nur über die mittelbare Begünstigung über meinen Mann erhalten. Da ich im letzten Jahr größtenteils Lohnersatzleistungen erhalten habe, würde sich nach Prüfung für die Steuererklärung bei einer getrennten Veranlagung für das vergangene Jahr eine Ersparnis von ca. 100,- Euro im Gegensatz zu einer gemeinsamen Veranlagung ergeben. In diesem Fall würde ich dann aber auf die mittelbare Begünstigung verzichten, richtig? Oder andersrum... je nachdem wo der größere Vorteil liegt...
Viele Grüße
wenn ich recht informiert bin, schließen sich getrennte Veranlagung und mittelbare Begünstigung aus. Da ich nicht in der Rentenversicherung bin, kann ich meine Riesterzulage nur über die mittelbare Begünstigung über meinen Mann erhalten. Da ich im letzten Jahr größtenteils Lohnersatzleistungen erhalten habe, würde sich nach Prüfung für die Steuererklärung bei einer getrennten Veranlagung für das vergangene Jahr eine Ersparnis von ca. 100,- Euro im Gegensatz zu einer gemeinsamen Veranlagung ergeben. In diesem Fall würde ich dann aber auf die mittelbare Begünstigung verzichten, richtig? Oder andersrum... je nachdem wo der größere Vorteil liegt...
Viele Grüße
Kommentar