Hi,
ich hoffe Ihr könnt mir ein paar Fragen bzgl. Anlage KAP, Mietkautionskonto etc. beantworten und Unklarheiten beseitigen.
Wir haben ein Mietkautionskonto (zwei Kontoinhaber), das an den Vermierter verpfändet wurde.
Für das Konto liegt kein Freistellungsauftrag vor, mitterweile sind jedoch Zinsen angefallen.
Die Steuererklärung von beiden Kontoinhabern wurde bereits beim Finanzamt eingereicht, an die Angabe der Zinsen
in der Anlage KAP wurde jedoch nicht gedacht....
Der Bereich "Mietkautionskonto" im Bezug auf die Steuererklärung sind für mich relativ neu und deshalb bin ich hier gerade etwas verunsichert.
- In wie weit hätte die Anlage KAP ausgefüllt werden müssen?
- Muss gegen den Steuerbescheid ein Einspruch erhoben werden und die KAP nachgereicht werden oder "einfach laufen lassen"?
- Ein Freistellungsauftrag für ein Gemeinschaftskonten ist ja nicht möglich. Bei einem Mietkautionskonten geht dies ja, nur wie verhält sich dies bei zwei Kontoinhabern mit der Höhe?
Danke Euch vorab.
ich hoffe Ihr könnt mir ein paar Fragen bzgl. Anlage KAP, Mietkautionskonto etc. beantworten und Unklarheiten beseitigen.
Wir haben ein Mietkautionskonto (zwei Kontoinhaber), das an den Vermierter verpfändet wurde.
Für das Konto liegt kein Freistellungsauftrag vor, mitterweile sind jedoch Zinsen angefallen.
Die Steuererklärung von beiden Kontoinhabern wurde bereits beim Finanzamt eingereicht, an die Angabe der Zinsen
in der Anlage KAP wurde jedoch nicht gedacht....
Der Bereich "Mietkautionskonto" im Bezug auf die Steuererklärung sind für mich relativ neu und deshalb bin ich hier gerade etwas verunsichert.
- In wie weit hätte die Anlage KAP ausgefüllt werden müssen?
- Muss gegen den Steuerbescheid ein Einspruch erhoben werden und die KAP nachgereicht werden oder "einfach laufen lassen"?
- Ein Freistellungsauftrag für ein Gemeinschaftskonten ist ja nicht möglich. Bei einem Mietkautionskonten geht dies ja, nur wie verhält sich dies bei zwei Kontoinhabern mit der Höhe?
Danke Euch vorab.
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