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Kirchensteuerzahlung - in welchem Jahr gehört es?

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    Kirchensteuerzahlung - in welchem Jahr gehört es?

    Ein Kirchensteuerbescheid wurde uns in Dezember 2015 geschickt. Es wurde in Januar 2016 bezahlt. Gehört diese Zahlung in der Einkommensteuererklärung von 2015 oder 2016?

    #2
    AW: Kirchensteuerzahlung - in welchem Jahr gehört es?

    Es gilt das Abflussprinzip, die Zahlung gehört in das Jahr 2016.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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